Lohnpfändung / Privatinsolvenz

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2017 Beiträge, 530x hilfreich)
Lohnpfändung / Privatinsolvenz

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wenn ein Unterhaltstitel (Kindesunterhalt) vorliegt und aus diesem vollstreckt werden soll (Lohnpfändung), der Schuldner aber in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz ist, kann man damit dann trotzdem direkt beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung betreiben oder muss das über die Insolvenzverwalterin laufen (obwohl die mit Unterhalt ja sonst nichts zu tun hat?). Kann mir da jemand dazu was sagen?

Notfall oder generelle Fragen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Altschulden von vor Eröffnung fallen erst mal mit in die Insolvenz. Neuschulden nicht.
Man muss sich ggf. hinten anstellen bzw. kann ggf. nur in den privilegierten Bereich pfänden.

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2017 Beiträge, 530x hilfreich)

Es geht um den laufenden Unterhalt jetzt nach Eröffnung der Insolvenz, was ja nicht mit in die Insolvenz fällt.
Wenn es eine unterhaltsberechtige Person (Kind) gibt, ist doch der pfändungsfreie Betrag des Schuldners höher als ohne, so dass man zumindest einen Teil pfänden können müsste, oder? Und das direkt über den AG?

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Unterhaltsgläubiger können eine Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen über § 850d ZPO betreiben. Das muss bei einem Insolvenzverfahren auch zwangsläufig nach dieser Vorschrift erfolgen, weil es sonst keine Zahlungen gibt.

Die Vollstreckung läuft über eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der beim Vollstreckungsgericht beantragt wird.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
ist doch der pfändungsfreie Betrag des Schuldners höher

Für normale Pfändungen ja. Eidechse hat bereits das entsprechende Gesetz benannt, was eine Pfändung auch unterhalb der Freigrenzen ermöglicht, wenn Unterhalt gepfändet wird.

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