Lohnpfändung - Schuldner arbeitet angeblich nicht mehr da...

5. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Lohnpfändung - Schuldner arbeitet angeblich nicht mehr da...

Angenommen gegen einen Schuldner wird Lohnpfändung eingeleitet.
Ob aus Versehen oder Absicht, behauptet der Drittschuldner, dass der Schuldner nicht mehr bei ihm arbeitet.

Welche Möglichkeiten hat der Gläubiger, um die Wahrheit herauszufinden damit die Lohnpfändung vollzogen werden kann ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Wenn man weis wie der Schuldner aussieht, stelle man sich vor die Firma und beobachtet ob er dort zur Arbeit erscheint.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Ein Schuldner, der in den letzten drei Jahren die EV abgegeben abgegeben hat und diese Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in dem Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht ist, ist in den ersten drei Jahren nach ihrer Abgabe zur nochmaligen eidesstattlichen Versicherung einem Gläubiger gegenüber nur verpflichtet, wenn u.a. glaubhaft gemacht wird, daß ein bisher bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner aufgelöst ist, § 903 ZPO

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn der Gläubiger dies vom Drittschuldner SCHRIFTLICH hat (und das wird ja die Drittschuldnererklärung sein), und er sich sicher ist, dass der Schuldner noch dort arbeitet, dann kann er den Drittschuldner auf Schadensersatz verklagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
und er sich sicher ist, dass der Schuldner noch dort arbeitet, dann kann er den Drittschuldner auf Schadensersatz verklagen.

Nur weil der dort arbeitet, muss DAS nicht der Arbeitgeber sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Wenn man weis wie der Schuldner aussieht, stelle man sich vor die Firma und beobachtet ob er dort zur Arbeit erscheint.


quote:
Nur weil der dort arbeitet, muss DAS nicht der Arbeitgeber sein.



Nach solchen Überlegungen wäre es besser, einen Wahrsager zu befragen (nur Satire)


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@harry van Sell

** Nur weil der dort arbeitet, muss DAS nicht der Arbeitgeber sein.**

Wurde das irgendwo geschrieben? Ich schrieb explizit:

"... und er sich sicher ist, dass der Schuldner noch dort arbeitet..."

Ich hatte einen ähnlichen Fall, da habe ich dann (leicht hinterhältig) vermutliche Arbeitskollegen interviewt, welche bestätigt haben, dass der Schulder aaO arbeitet und der Drittschulder AG ist.

Der AG wurde diesbezüglich angeschrieben und auf ein drohendes Verfahren hingewiesen, es wurde dann gezahlt. Nicht mehr und nicht weniger wollten wir erreichen.




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-- Editiert AltesHaus am 11.06.2012 11:10

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