Guten Abend,
ich brauche dringend eurer Rat.
Ich lebe mit meine Lebensgefährtin und zwei Kinder in der gemeinsame wohnung. Das erste Kind ist aus der geschiedene Ehe meiner Lebensgefährtin und das zweite Kind ist unseren gemeinsames Kind.
Ich habe zur Zeit eine Lohnpfändung am laufen. Ich würde gerne wissen, welche Personen bei der Pfändung bzw. Pfändungsfreigrenze berücksichtig werden müssen. Nur mein Kind oder beide Kinder? Oder vielleicht sogar meine Lebensgefährtin?
Danke für die Antwort
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-- Editiert Botox24 am 25.01.2012 20:20
-- Editiert Botox24 am 25.01.2012 20:31
Lohnpfändung / Unterhaltspflicht
25. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2012 | 20:14
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 32x hilfreich)
Lohnpfändung / Unterhaltspflicht
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#1
Antwort vom 28. Januar 2012 | 19:39
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
das eigene Kind!
#2
Antwort vom 30. Januar 2012 | 12:31
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Alle durch DICH unterhaltspflichtige Kinder, also DEINE. Die "fremden" Kinder deiner Frau muss Sie selber finanzieren, zusammen mit dem Vater (oder Jugendamt).
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