Lohnpfändung als Gläubiger

25. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
My_name_is_Hank
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 96x hilfreich)
Lohnpfändung als Gläubiger

Guten Tag,

ich versuche nun schon eine Zeit lang einen Betrag in Höhe von ca. 400€ zu Pfänden bzw. durch Ratenzahlung o.ä. vom Schuldner zu bekommen. Dieser zeigt sich jedoch nicht bereit eine Zahlung zu leisten.

Einen Vollstreckungstitel habe ich bereits seit einigen Monaten.
Eine Sachpfändung und Kontopfädnung liefen ins leere.

Person geht arbeite und verdient laut Eidesstattlicher Versicherung ca. 1040€. Nun muss ich dazu sagen, habe ich das Gefühl der Herr verdient wesentlich mehr und hat einige falsch Angaben in seiner EV. Ich habe nun seinen Facebook Account durchsucht und einige tolle Beiträge gefunden, in denen er sich ein neues iPhone kauft, ein HTC Sensation XL zu verkaufen hat, ein HTC ONE S, iPad und so weiter...

Somit wären das alles pfändbare Gegenstände. Nun wird er hier jedoch mit sicherheit sagen, es gehört der Lebensgefährtin oder oder.

Den Arbeitgeber kenne ich mittlerweile auch. Wie soll ich also nun vorgehen ? Macht eine Lohnpfändung sinn ? Und welche Angaben brauche ich vom Arbeitgeber ? Kann ich ggf. rausfinden (natürlich legal) wie viel der Schuldner tatsächlich verdient ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

VORHER können Sie nicht rausfinden, was er verdient, aber Sie können ja einfach den GV in Marsch setzen - 1040 Euro sind geringfügig mehr als die aktuelle Pfändungsfreigrenze, und wenn er mehr verdient, wird sich das dann ja rausstellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

zur Ergänzung von mümmel:

Der AG ist verplichtet nach Eingang der Lohnpfändung eine s.g. Drittschuldnererklärung abzugeben. Hier erfährst du dann mehr! Auch wird er die Pfändung korrekt berechnen und auszahlen - denn sonst macht dieser sich strafbar bzw. Haftbar.

Die Angabe in der EV muss nicht falsch sein - den Rest bekommt er halt ohne Abrechnung!

Die Lohnpfändung ist aber der beste Weg! Sollte auch hier nichts bei rumkommen - lass es gut sein! Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die jedoch auch nicht unbedingt zum Erfolg führen aber weitere Kosten verursachen!

Lieber in Zukunft darauf achten, das es dazu nicht kommen kann! Die Autowerkstatt gibt den Schlüssel erst raus, wenn die Rechnung bezahlt ist, der Computerladen arbeitet sowieso nur auf Vorkasse...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und noch zur Klarstellung: Die Lohnpfändung wird nicht durch Antrag gegenüber dem GV bewirkt. Es muss vielmehr ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht erwirkt werden.

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