Hallo Zusammen,
einer Bekannten wird seit geraumer Zeit der Lohn gepfändet. Ursprung war eine Kreditkarte die man bei Ratenkauf in einem Geschäft erhält. Diese wurde vom damaligen Lebensgefährten entwendet und benutzt. Anzeige etc. liegt vor. Sachverhalt befindet sich bei Gericht und Anwalt.
Unabhängig davon wird der Lohn gepfändet, es liegt kein Urteil bzw Vollstreckungsbescheid vor. Der Arbeitgeber beruht sich auf ein Abtretungsschreiben der Bank, bzw. nun vom Inkasso Unternehmen. Laut Arbeitgeber geht Abtretung vor Pfändung.
So ganz ist uns dass nicht schlüssig, es wäre nett wenn uns jemand dazu helfen könnte.
Vielen Dank
wissi
Lohnpfändung ohne Urteil oder Vollstreckungsbescheid
21. Mai 2019
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Frage vom 21. Mai 2019 | 16:51
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung ohne Urteil oder Vollstreckungsbescheid
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#1
Antwort vom 21. Mai 2019 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
Dann sollte man das mal als erstes durchlesen, was genau dort in dem Abtretungsschreiben steht.
Kennt man dessen Inhalt, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
#2
Antwort vom 22. Mai 2019 | 07:17
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Davon abgesehen: Ja. Eine Lohnabtretung ist durchaus zu befolgen, wenn der Gläubiger diese dem Drittschuldner vorlegt und sofern keine Lohnabtretung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.
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