Lohnpfändung überprüfen lassen

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
enricodd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung überprüfen lassen

guten tag.
ich glaube, das das lohnbüro meiner Firma mir meine lohnpfändung falsch berecht.

meine Daten
Lohn 1159 euro
Verpflegungskosten 216 euro
feiertagslohn 156 euro
Überstunden 800 euro
Zuschlag 115.90

gesamtbrutto 2443 euro
Steuern 248 euro
Sv abzüglich 461 euro

Nettoeinkommen 1733 euro

laut lohnabrechrung 242 euro als pfändbar abgezogen

laut meiner Rechnung sollten es aber weniger sein.
sollten laut Rechner im Internet nur 123 euro sein.

hat ein einer mehr wissen als ich?

Danke im voraus

-- Editiert von Moderator am 19.11.2018 13:24

-- Thema wurde verschoben am 19.11.2018 13:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Schauen Sie mal in die Anlage zu § 850c ZPO .
Diese Grenzen gelten im Übrigen nicht, sollte die Pfändung auf Grund von Unterhalt erlassen worden sein (§ 850d ZPO ).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
enricodd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die Tabelle kenne ich.
mir geht es um die Berechnung der Überstunden. die doch nur zu 50% rein gerechnet werden dürfen?

0x Hilfreiche Antwort

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