Lohnpfändung/Zwangvollstreckung aus einer Körperverletzung

25. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)
Lohnpfändung/Zwangvollstreckung aus einer Körperverletzung

Hallo, vor ab habe ich noch eine Grundlegende Frage, die für eine weiterere beantwort meiner Frage wichtig sein könnte. Denn wenn diese mit Ja beantwortet werden könnte, bräuchte ich auf den rest meiner Frage keine antwort.

Ich habe 2008 gegen zwei Personen einen Rechtswirksamen Titel erhalten. Dieser kam aus einer gefährlichen Körperverletzung heraus. Zum damaligen Zeitpunkt waren beide Schuldner arbeitslos. 2013 wurde das erste mal gegen beide eine Zwangsvollstreckung eingeleitet, wobei einer der Schuldner komplett die Hände gehoben hat und in die Privatinsolvenz gegangen ist. Spielt aber nichts zur Rolle, da beide als Gesamtschuldner dran sind. Trotzdessen war dort nichts zu holen, sodass ich auch auf den kosten hängen geblieben bin. Daraufhin habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Nun habe ich durch eine öffentliche Plattform mitbekommen, dass beide einer Arbeit nachgehen. Ich wollte nun die Zwangsvollstreckung erneut durchführen lassen.

Würde bei einem solchen "neuem" Verfahren der Zwangsvollstreckung die Rechtsschutzversicherung greifen, wenn ich das einem Rechtsanwalt übergebe?


Sollte dieses mit nein beantwortet werden, würde ich versuchen selber an mein Geld zu kommen. Nur weiß ich nicht welches Formular ich genau ausfüllen soll, bzw wo ich was eintragen muss.

Klar jetzt könnte man sagen, gib es trotzdem deinem Rechtsanwalt. Aber nein das werde ich nicht, da ich damals schon gewaltig auf die Schnauze damit gefallen bin und ich schon so viel Geld verbraten habe, dass ich die befürchtung habe, das jetzt wieder nichts bei rumkommt.

Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
wobei einer der Schuldner komplett die Hände gehoben hat und in die Privatinsolvenz gegangen ist.


§ 302 InsO :
"Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung ...".


Zitat:
Würde bei einem solchen "neuem" Verfahren der Zwangsvollstreckung die Rechtsschutzversicherung greifen, wenn ich das einem Rechtsanwalt übergebe?


NEIN !!!


Zitat:
Nur weiß ich nicht welches Formular ich genau ausfüllen soll, bzw wo ich was eintragen muss.


Falls Ihnen die Kontoverbindung od. der AG bekannt sein sollten = PfÜB

Sonst ZV-Auftrag an GV (inkl. VMA beantragen)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Inkl. Vma? Was genau ist das?
Kontoverbindung ist nicht bekannt, Arbeitgeber ist auch nicht 100% bekannt. Ich weiß nicht ob der eine Schuldner bei der Firma über eine zeitarbeitsfirma angestellt ist.

Bei dem zv Antrag ( habe ich schon runter geladen) weiß ich eben nicht genau wo ich wie welches Kreuz machen soll/muss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Inkl. Vma? Was genau ist das?


Vermögensauskunft


Zitat:
Bei dem zv Antrag ( habe ich schon runter geladen) weiß ich eben nicht genau wo ich wie welches Kreuz machen soll/muss


VMA gem. § 802c ZPO

Zwangsvollstreckung inkl. Taschenpfändung

ggfs. Reihenfolge der ZV angeben

ggfs. Haftbefehl beantragen


-- Editiert von hamburger-1910 am 25.01.2016 22:01

1x Hilfreiche Antwort

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