Mahnbescheid Coeo Inkasse Anwältin Monika Mumm

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Beinhoch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Coeo Inkasse Anwältin Monika Mumm

Gestern trudelte ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen ein, eingereicht über coeo Inkasso, Anwältin Monika Mumm.
Ich habe keine Ahnung um welche Rechnung es sich dabei handelt.
Ich reiche erst einmal Widerspruch beim Gericht ein.
Habr per Email von dieser Anwältin die angebliche Rechnung angefordert.

Was kann ich dann noch sinnvollerweise machen, um die Angelegenheit zu klären?

Notfall oder generelle Fragen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119890 Beiträge, 39788x hilfreich)

In der Regel geht bei diesen Nervensägen ja nicht nur ein Schreiben vor dem Manhnbescheid raus, sondern in der Regel 5-10 Stück.
Da ist gar nichta angekommen?

Dann müsste man mal abwarten, was kommt.

Statt einer E-Mail wäre ein Einschreiben-Einwurf besser gewesen, da hätte man einen Zustellnachweis gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Statt einer E-Mail wäre ein Einschreiben-Einwurf besser gewesen, da hätte man einen Zustellnachweis gehabt.


Soll doch erst mal die Gegenseite beweisen, daß sie den TE fristsetzend gemahnt hat.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Soll doch erst mal die Gegenseite beweisen, daß sie den TE fristsetzend gemahnt hat.


Die Gegenseite muss in der aktuellen Situation erstmal garnichts.

Sie muss nicht auf die E-mail reagieren und vergleichsweise auch nicht auf ein zugegangenes Einschreiben.

Der nächste Schritt des Antragstellers ist, wenn er denn will, die Klagebegründung. Und auch in der Klagebegründung muss der Antragsteller nicht beweisen, dass er vorher gemahnt hat und das diese Manung zugegangen ist.
Aber ich gehe davon aus, dass Du das auch selbst weisst.

@ Beinhoch

Du hast dem MAB widersprochen. Entweder lässt es der Antragsteller dabei bewenden oder er wird irgendwann mal die Klage begründen. Davon würdest Du eine Abschrift kriegen und kannst dann Stellung nehmen.
Dumm gelaufen, wenn sich dann herausstellt, dass die Forderung berechtigt ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nö, aber da Rechtsmittel eingelegt wurde, gilt es den Anspruch zu begründen und spätestens dann erfährt man ja, um welche Forderung es sich handelt.

-- Editiert von AltesHaus am 07.11.2019 22:01

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#5
 Von 
Beinhoch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
Da mir ja die Unterlagen zum Vorgang fehlen, weiß ich nicht, um was es eigentlich geht. Die Rechnungssumme beläuft sich auf 54 EUR, der Gesamtschaden liegt derzeit bei über 200 EUR.
Also warte ich ab, was denn kommt. Widerspruch habe ich sofort eingelegt.
Wenn dann was kommt, sehe ich ja, um welche Rechnung es dann geht.

Danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Beinhoch):
Danke.
Da mir ja die Unterlagen zum Vorgang fehlen, weiß ich nicht, um was es eigentlich geht. Die Rechnungssumme beläuft sich auf 54 EUR, der Gesamtschaden liegt derzeit bei über 200 EUR.
Also warte ich ab, was denn kommt. Widerspruch habe ich sofort eingelegt.
Wenn dann was kommt, sehe ich ja, um welche Rechnung es dann geht.

Danke für die Antworten


Hallo , darf man fragen wie es ausgegangen ist ? Lg

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