Hallo,
A (eine UG (haftungsbeschränkt)) schuldet H einen Betrag in Höhe von 250 Euro.
H hat gegen A einen Mahnbescheid erlassen und als Gesamtschuldner auch zeitgleich beide Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) genannt. Mittlerweile hat A ein Vollstreckungsbescheid erhalten.
Nun ist jedoch folgendes, A hat ca. 6 Tage nach Eingang des Mahnbescheid Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt und dieser wird momentan noch bearbeitet.
Außerdem enthält der Vollstreckungsbescheid ein Fehler und zwar wurde als Rechtsform der Firma GbR genannt, obwohl es eine UG (haftungsbeschränkt) ist.
A hat H mitgeteilt das Insolvenzantrag gestellt wurde und es derzeit unter einer Geschäftsnummer bearbeitet wird.
Wie verhält sich das nun mit dem Vollstreckungsbescheid, welcher gegen beide Gesellschafter erlassen wurde?
Kann es sein, dass vollstreckt wird?
Wie ist das mit dem Fehler in der Rechtsform?
Mahnbescheid gegen UG
22. Mai 2010
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Frage vom 22. Mai 2010 | 21:40
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 24x hilfreich)
Mahnbescheid gegen UG
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2010 | 18:06
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Wenn Mahnbescheid gegen eine GBR gestellt wurde, wirkt der nicht gegen die UGH.
Mit UGH kenn ich mich nicht so aus, aber bei der GMBH kann man nicht so ohne weiteres gegen die Gesellschafter vorgehen, wenn Vertrag mit derr GMBH eingangen wurde (ist ja gerade der Sinn einer GmbH). Kann mir nicht vorstellen, dass das bei der UGH anders ist. Es sei denn, die gesellschafter haben sich auch persönlich verpflichtet.
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#2
Antwort vom 23. Mai 2010 | 21:19
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 24x hilfreich)
Somit wäre der Mahn- bzw. Vollstreckungsbeyscheid gegen die UGh gar nicht gültig? Wäre es sinnvoll wenn A dagegen Widerspruch einlegt?
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