Mahnbescheid holen oder?

17. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
lenam1987
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnbescheid holen oder?

Hi, ich habe 2 Fragen.

1. Ich habe Anfang 2009 eine Playstation 3 für meinen Sohn gekauft und dem vermeintlichen Inhaber 288€ überwiesen, daraufhin kam nichts und es stelle sich heraus, dass der Verkäufer gar keine Playstation besitzt. -> Anzeige bei der Polizei -> Verfahren -> wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 300€ verurteilt. Das ist ja die Strafrechtliche Sache, ich habe noch kein Geld gesehen.

2. Habe ich ca. 1 Jahr später bei ibay ein Paar teure Schuhe gekauft (180€), das Geld überwiesen und es kamen Fälschungen.
Daraufhin habe ich auch hier versucht an mein Geld zu kommen als ich dann im Internet lesen konnte, dass es mehrere "Opfer" gab, machte ich auch eine Anzeige bei der Polizei.
Nach einiger Zeit kam dann ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass die beiden Angeklagten schon wegen einer anderen Sache verurteilt worden sind und dadurch nicht mehr wegen meiner belangt werden.


Ich habe natürlich immernoch nichts erhalten und hätte mein Geld gerne wieder, natürlich habe ich schon versucht durch die Mahnbescheide etc zu blicken jedoch verstehe ich es leider immernoch nicht und würde mich freuen, wenn ihr mir dabei helfen könnt.

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

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#2
 Von 
lenam1987
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

HAbe ich mir längst durchgelesen aber danke.
Also gehe ich zum Gericht?
Und sind die Sachen verjährt? Dazu finde ich auch nichts.

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#3
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Verjährung ist in beiden Fällen noch nicht eingetreten.

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ob man bei den Knackis noch was holen kann und ob die Adressen noch stimmen ist aber auch zu klären. Daher kommt der Spruch "Schlechten Geld Gutes hinter her werfen"

Man hätte aus der ersten Sache lernen sollen.

Mahnbescheid gibts hier

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=291086-1150963062678&Command=start&bld=BAY

Verjährung der ersten Sache 31.12.2012

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