Hallo!
Verbraucher K kauft etwas im Onlineshop des V. Nach Zusendung der Ware widerruft K fristgerecht den Kaufvertrag und schickt die Ware zurück.
Leider leistet V daraufhin keine Rückzahlung, sodass K ein gerichtliches Mahnverfahren durchführen möchte. Dazu folgende Fragen:
1. Sollte V dem Mahnbescheid widersprechen, welches ist dann das zuständige Gericht für die Verhandlung? Normalerweise bestimmt ja der Sitz des Antragsgegners den Gerichtsstand. Gibt es aber nicht eine Sonderregelung, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf der Sitz des K auch Gerichtsstand ist? Was gilt hier?
2. Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen, muss der Antragsteller K dann persönlich zum Termin erscheinen oder kann er sich (wegen der großen Entfernung) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?
Gruß
Jotrocken
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Mahnverfahren Gerichtsstand
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Wenn mich nicht alles täuscht, müßte hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes
in Frage kommen.
Eine Vereinbarung über diesen Gerichtsstand dürfte in diesem Falle ausgeschlossen sein; vgl. § 29 Abs.2 ZPO
:
Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (=Leistungsort) erfasst alle Ansprüche aus bzw. aufgrund eines Verpflichtungsvertrages.
Gewährleistungsansprüche, Streitigkeiten über das Bestehen des Vertrages, Schadensersatzansprüche, Zahlung des Kaufpreises etc
Erfüllungsort bei der Klage auf Zahlung des Kaufpreises ist der Wohnort/Geschäftssitz des Käufers; Erfüllungsort bei der Rückzahlung des Kaufpreises z.B. wegen Rücktritt vom Kaufvertrag ist der Wohnort/Geschäftssitz des Verkäufers.
http://www.juraforum.de/lexikon/Gerichtsstand
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