Hallo,
Vermieter beseitigt trotz angemessener Fristsetzung durch Mieter einen angezeigten Mangel nicht.
Nicht unerheblicher Mangel.
Ersatzvornahme war angekündigt.
Ersatzvornahme wird durch Mieter beauftragt, Instandsetzung wird durch Fachfirma ausgeführt, Mieter zahlt Rechnung der Fachfirma.
Mieter fordert von ihm verauslagte Kosten mit angemessener Fristsetzung vom Vermieter zurück.
Vermieter zahlt nicht.
Welcher katalogisierte Anspruch (Kat.-Nr.) aus dem Mahnbescheid-Antrag kommt in solchen Fällen primär zur Anwendung?
Mangelbeseitigung an Mietwohnung, Ersatzvornahme durch Mieter
17. Januar 2023
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Frage vom 17. Januar 2023 | 21:07
Von
Status: Praktikant (824 Beiträge, 196x hilfreich)
Mangelbeseitigung an Mietwohnung, Ersatzvornahme durch Mieter
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#1
Antwort vom 18. Januar 2023 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (107720 Beiträge, 38058x hilfreich)
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