Hallo,
ein Schuldner wird vom AmtsGericht zum dritten Male (innerhalb eines Kalenderjahres) gezwungen die "Eidesstattliche Versicherung" abzugeben.
Besondere Gründe liegen laut Angaben des AmtsGerichts vor, daher muss der Schuldner regelmäßig den Offenbarungseid leisten.
Kann dieser immer wiederkehrende Zwang (Zwang die Eide abzugeben) durch "Ersatzweise 6 Monate Haft" des Schuldners DAUERHAFT beendet werden?
Zum Verständnis: Die Abgabe der "Eidesstattlichen Versicherung" kann durch sechs Monate Haft abgewendet werden.
Der Schuldner befürchtet jedoch, dass das Amtsgericht nach der Haft den Schuldner weiterhin zur Abgabe der "Eidesstattlichen Versicherung" zwingt. Demnach wäre die Haftzeit umsonst.
Wie ist dieser Fall zu bewerten.
Mehrfache Abgabe des Offenbarungseid ?
7. November 2013
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Frage vom 7. November 2013 | 00:31
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 4x hilfreich)
Mehrfache Abgabe des Offenbarungseid ?
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#1
Antwort vom 7. November 2013 | 14:22
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Welche besonderen Gründe liegen denn laut Amtsgericht vor? Das muss schon konkretisiert sein.
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