Hallo,
es besteht eine offene titulierte Forderung gegen mich (Mietschulden aus einer privat schwierigen Phase) aus dem Jahr 2013 über 1800 €, hier habe ich nun mit der Wohnungsgesellschaft Kontakt aufgenommen und die Antwort bekommen das erst nach erfolgter Zahlung von insgesamt rund 4000 € eine Erledigungserklärung an die Schufa herausgehen kann, ist dies so richtig? Oder gilt hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren über die nicht titulierte Summe?
Danke im voraus,
Paku
Mietschulden höher als Titel
17. Oktober 2018
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Frage vom 17. Oktober 2018 | 23:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden höher als Titel
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120313 Beiträge, 39872x hilfreich)
ZitatOder gilt hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren über die nicht titulierte Summe? :
Ob die gilt, kommt darauf an wann die Verjährung überhaupt begonnen hat.
Und dann muss man noch aktiv die Einrede der Verjährung erheben.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 07:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Innerhalb von 5 Jahren können UNMÖGLICH aus 1800€ mehr als das doppelte werden. Ganz grundsätzlich ist das unmöglich.
Die Frage ist erst mal, ob es neben den Mietschulden noch Weiteres gab (Wohnungsräumung, Entsorgung usw.), was diese deutlich höhere Forderung erklären würde.
Der Titel selbst, den hast du noch? Was steht da schon alles drin an Gebühren bzw. wie hoch ist der in Summe? Diese Forderung von über 4000€ hast du schriftlich?
-- Editiert von mepeisen am 18.10.2018 07:58
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