Mittel gegen Aufforderung zur Abgabe einer EV

31. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
jimbo1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mittel gegen Aufforderung zur Abgabe einer EV

A wird zu einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert, da die Voraussetzungen gemäß §807 I Nr.4 ZPO angeblich vorliegen. In welcher Form muss der Gerichtsvollzieher sein Kommen bei A mind. zwei Wochen vorher ankündigen?

Wenn A nun keine Ankündigung erhalten hat, sich in der Ladung zur Abgabe einer EV aber lediglich auf Nr.4 berufen wird, wie kann er gegen die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorgehen? Welche Frist muss er wahren? Muss der Gerichtsvollzieher den Beweis antreten, dass er sein Kommen angekündigt hat und falls das der Fall ist, wie könnte er das tun? Falls es eine Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Aufforderung zur Abgabe einer EV gibt, in welcher First muss widersprochen werden?

Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
der genannte § besagt nicht, das die EV zwei Wochen vorher angekündigt sein muss. Du musstest lediglich Kenntnis darüber haben, das der GV zwei Wochen vorher bei dir Pfänden wollte.
M.E. nach ist es also aussichtslos sich auf diesen § zu berufen.
Der Gerichtsvollzieher ist ein Rechtspfleger und daher den Parteien gegenüber neutral. Zu behaupten, er wäre nicht da gewesen, oder hätte keine Nachricht hinterlassen, düfte wohl kaum zum Erfolg führen.
Ohnehin würden solche "Aktionen" lediglich zur einer Verzögerung führen.
Auf Antrag des Gläubigers (bzw. durch Auftrag auch der GV) wird vom Gericht der Beschluß erlassen, das die EV abgegeben werden muss. Wenn du diese nicht abgibst, kann der Gläubiger (bzw. der GV) einen Haftbefehl erlassen um die EV zu erzwingen.

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das die EV zwei Wochen vorher angekündigt sein muss <hr size=1 noshade>

Zwischen dem Termin und dem Tag der Zustellung der Ladung an den Schuldner
müssen nach der GVGA mindestens drei Tage liegen.

quote:<hr size=1 noshade>Der Gerichtsvollzieher ist ein Rechtspfleger <hr size=1 noshade>

Woher stammt denn diese Weisheit? Das sind zwei Amtsinhaber mit völlig unterschiedlicher Ausbildung und Aufgabenstellung. Ein Blick ins Rechtspflegergesetz ist zu empfehlen.
quote:<hr size=1 noshade>wird vom Gericht der Beschluß erlassen, das die EV abgegeben werden muss. <hr size=1 noshade>

Hier genügt der Antrag des Schuldners dem GV gegenüber, ohne Erlaß eines gerichtlichen Beschlusses. Zu empfehlen ein Blick ins Gesetz (§§ 807,900 ZPO )

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