Hallo zusammen,
folgender, fiktiver Fall:
Person A ist ehrenamtlich in einem gemeinnützigen Verein tätig und hat dort wichtige Funktionen (Mitglied im Vorstand, Mitglied in einem bezirksübergreifenden Gremium und bietet touristische Dienstleistungen innerhalb des Vereins an, für die er einen Teil der Einnahmen behalten darf).
Er besitzt einen Apple iMac, Baujahr 2013, mit eingebauter Webcam. Diese benötigt er für die vielen Videokonferenzen, die er vereinsintern durchführt, da ja Präsenztreffen nicht möglich sind. Der iMac bekommt kein Update mehr auf das neueste Betriebssystem und ist der einzige Rechner von A. Er hat seit Anbeginn nur mit Apple gearbeitet, kennt sich auch nicht mit Windows aus.
Frage:
Wird ein GV diesen iMac pfänden oder eher nicht? Den Mac besitzt A seit 2013, eine Verpackung hat er nicht mehr.
Danke für Eure Meinungen!
Mögliche Pfändung eines Computers durch Gerichtsvollzieher
21. Februar 2021
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Frage vom 21. Februar 2021 | 11:18
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Mögliche Pfändung eines Computers durch Gerichtsvollzieher
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#1
Antwort vom 21. Februar 2021 | 18:54
Von
Status: Student (2561 Beiträge, 746x hilfreich)
Der PC dürfte für den GV uninteressant sein.
#2
Antwort vom 21. Februar 2021 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (127400 Beiträge, 40801x hilfreich)
Ein so altes Gerät dürfte kein Interesse mehr wecken ...
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