Hallo zusammen,
folgender, fiktiver Fall:
Person A ist ehrenamtlich in einem gemeinnützigen Verein tätig und hat dort wichtige Funktionen (Mitglied im Vorstand, Mitglied in einem bezirksübergreifenden Gremium und bietet touristische Dienstleistungen innerhalb des Vereins an, für die er einen Teil der Einnahmen behalten darf).
Er besitzt einen Apple iMac, Baujahr 2013, mit eingebauter Webcam. Diese benötigt er für die vielen Videokonferenzen, die er vereinsintern durchführt, da ja Präsenztreffen nicht möglich sind. Der iMac bekommt kein Update mehr auf das neueste Betriebssystem und ist der einzige Rechner von A. Er hat seit Anbeginn nur mit Apple gearbeitet, kennt sich auch nicht mit Windows aus.
Frage:
Wird ein GV diesen iMac pfänden oder eher nicht? Den Mac besitzt A seit 2013, eine Verpackung hat er nicht mehr.
Danke für Eure Meinungen!