Hallo,
von einer Bekannten ist der Sohn im Gefängnis. Als Wohnadresse ist noch die seiner Mutter angegeben, weil er seine Kleidung dort gelagert hat. Muß diese den Gerichtsvollzieher hereinlassen und ist sie verpflichtet, nähere Angaben über ihren Sohn zu machen, wenn er wegen dessen Schulden kommt?
Hilft es, wenn sie ihn bei sich abmeldet oder von der JVA abmelden läßt?
Für alle Antworten besten Dank im voraus.
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Muss die Mutter den Gerichtsvollzieher hereinlassen?
20. September 2009
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Frage vom 20. September 2009 | 13:20
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 16x hilfreich)
Muss die Mutter den Gerichtsvollzieher hereinlassen?
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#1
Antwort vom 20. September 2009 | 17:45
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)
Hat er dort kein "Zimmer" dann nicht. Das kann man dem GV auch telefonisch kurz mitteilen.
Und damit der Sohn nicht noch ne Ordnungswidrigkeit begeht meldet man ihn gleich um.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
-- Editiert am 20.09.2009 17:46
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