Muss die Mutter den Gerichtsvollzieher hereinlassen?

20. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2011 17:43:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 16x hilfreich)
Muss die Mutter den Gerichtsvollzieher hereinlassen?

Hallo,
von einer Bekannten ist der Sohn im Gefängnis. Als Wohnadresse ist noch die seiner Mutter angegeben, weil er seine Kleidung dort gelagert hat. Muß diese den Gerichtsvollzieher hereinlassen und ist sie verpflichtet, nähere Angaben über ihren Sohn zu machen, wenn er wegen dessen Schulden kommt?
Hilft es, wenn sie ihn bei sich abmeldet oder von der JVA abmelden läßt?
Für alle Antworten besten Dank im voraus.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Hat er dort kein "Zimmer" dann nicht. Das kann man dem GV auch telefonisch kurz mitteilen.

Und damit der Sohn nicht noch ne Ordnungswidrigkeit begeht meldet man ihn gleich um.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

-- Editiert am 20.09.2009 17:46

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