Mutter bestellte über meinen Namen

4. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519172-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter bestellte über meinen Namen

Hallo, ich dachte bevor ich zu einem Anwalt gehen sollte frage ich noch einmal hier.

Sachverhalt: Ein Inkassobüro forderte einen Betrag von 811 Euro, Auftraggeber war die Otto GmbH. Ich habe erst einmal eine Ratenzahlung angenommen da meine Eltern mir den Brief so spät gegeben haben, dass nicht mehr viel Zeit zum Nachdenken da war. Otto bestätigte die Forderung und nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro stand folgendes fest: 2001 habe ich angeblich etwas bestellt und nie auf Mahnungen reagiert. Außerdem wurde es bereits beim Amtsgericht gemeldet (Der Brief enthielt außerdem eine "Vorpfändungsaufforderung"!?).

Ich wage jedoch meine Schuld zu bezweifeln, da ich 2001 4-5 Jahre alt gewesen bin. Jetzt kann ich natürlich beweisen, dass ich garantiert nicht die Schuld trage, sondern Opfer eines Irrtums oder einer Urkundenfälschung. Wahrscheinlich hat sich meine Mutter nämlich der Urkundenfälschung strafbar gemacht (Die Briefe wurden mir schließlich verheimlicht bis ich selbst einen vorfand und ich hatte bereits ähnliche Probleme in der Richtung mit ihr)

Daher die Frage: wird es durch Klärung des Sachverhalts weiterhin verfolgt (und somit evtl. meine Mutter strabar gemacht!?) oder wird der Vertrag schlicht für unwirksam erklärt?
Ich hoffe jemand hat bereits ähnliche Erfahrugen gemacht (natürlich mit einem positiven Ende :) ) und kann mir die Frage beantworten :)



-- Editiert von fb519172-42 am 04.07.2019 14:46

-- Editiert von Moderator am 04.07.2019 16:32

-- Thema wurde verschoben am 04.07.2019 16:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

und somit evtl. meine Mutter strabar gemacht!? Eine 2001 begangene Urkundenfälschung ist schon lange verjährt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Titelkopie liegt dir vor? Ging er an die gesetzlichen Vertreter oder läuft er nur auf deinen Namen? Wann hast du den Titel das 1. mal gesehen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von fb519172-42):
Ich habe erst einmal eine Ratenzahlung angenommen

Mit etwas Pech ist damit der Drops gelutscht.

Was genau hat man denn da vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von fb519172-42):
oder wird der Vertrag schlicht für unwirksam erklärt?


Es kommt hier entscheidend darauf an, was du mit dem Inkasso vereinbart hast.

Der ursprüngliche Vertrag wäre unwirksam, da du absolut geschäftsunfähig warst (im Gegensatz zum "Taschengeldparagraphen" kann daran auch eine - gut- oder böswillige - Erlaubnis der Eltern oder eine nachträgliche Genehmigung deines volljährigen Ichs nichts ändern).

Ob du durch die Ratenzahlung einen neuen Vertrag eingegangen bist (etwa eine Schuldenübernahme für die Mutter, die eigentlich Vertragspartnerin war), der dann - trotz Unwirksamkeit des damaligen Vertrages mit dir sowie evtl. Verjährung - wirksam wäre, müßte man anhand der Formulierungen genau prüfen.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 05.07.2019 10:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von fb519172-42):
Hallo, ich dachte bevor ich zu einem Anwalt gehen sollte frage ich noch einmal hier.

Gehen Sie um Himmels Willen zum Anwalt - Ihre Chancen sind mehr als gut, aber das lassen Sie bitte einen Fachmann erledigen, und nicht ein Internetforum.

Zitat:
Sachverhalt: Ein Inkassobüro forderte einen Betrag von 811 Euro, Auftraggeber war die Otto GmbH. Ich habe erst einmal eine Ratenzahlung angenommen da meine Eltern mir den Brief so spät gegeben haben, dass nicht mehr viel Zeit zum Nachdenken da war. Otto bestätigte die Forderung und nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro stand folgendes fest: 2001 habe ich angeblich etwas bestellt und nie auf Mahnungen reagiert. Außerdem wurde es bereits beim Amtsgericht gemeldet (Der Brief enthielt außerdem eine "Vorpfändungsaufforderung"!?).

Ich wage jedoch meine Schuld zu bezweifeln, da ich 2001 4-5 Jahre alt gewesen bin.

Wann kam denn die Mahnung?

Die Forderung ist von vornherein nichtig, wenn sie entstanden ist, als Sie 4 oder 5 Jahre alt waren, davon abgesehen daß sie sowieso nicht entstanden ist, da die Mutter die Bestellung aufgegeben hat. (Daß die Mutter die Bestellung unter falschem Namen aufgegeben hat, ist unerheblich.)
Zitat:

Jetzt kann ich natürlich beweisen, dass ich garantiert nicht die Schuld trage, sondern Opfer eines Irrtums oder einer Urkundenfälschung. Wahrscheinlich hat sich meine Mutter nämlich der Urkundenfälschung strafbar gemacht (Die Briefe wurden mir schließlich verheimlicht bis ich selbst einen vorfand und ich hatte bereits ähnliche Probleme in der Richtung mit ihr)

Mag alles sein, ist aber unerheblich, da die Forderung von vornherein nichtig ist.
Zitat:

Daher die Frage: wird es durch Klärung des Sachverhalts weiterhin verfolgt (und somit evtl. meine Mutter strabar gemacht!?) oder wird der Vertrag schlicht für unwirksam erklärt?

Das Verhalten der Mutter könnte vermutlich als Untreue (gegenüber dem Kind) oder Betrug gewertet werden, das ist aber heute längst verjährt.

Zivilrechtlich können höchstens Forderungen gegen die Mutter bestehen.

Also: Ab zum Anwalt. Der erledigt den Rest, auf Kosten des Inkassounternehmens.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von fb519172-42):
Ich habe erst einmal eine Ratenzahlung angenommen da meine Eltern mir den Brief so spät gegeben haben, dass nicht mehr viel Zeit zum Nachdenken da war.


Was heißt das genau? Sie haben einer Ratenzahlung zugestimmt? Dann haben Sie die Forderung also anerkannt.

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