Neue Schulden und Forderungsverkauf bei EV

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Silvermatch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Schulden und Forderungsverkauf bei EV

Hallo, guten Abend.
Mein früherer Untermieter hat noch einen Haufen Schulden bei mir. Es gibt ein nicht-notarielles Schuldanerkenntnis, einen Zahlungsplan, Quittungen für Geld von mir zu ihm - alles da. Nachdem ich neulich wieder klar gemacht habe, dass schon länger nicht mal mehr ein Teilbetrag geleistet wurde und er auch noch so dreist war, schon wieder nach neuem Geld zu fragen, kam er nun damit raus, er würde in den nächsten Tagen die EV leisten, er hat sowieso keine Lust mehr, sich mit seinen Schulden rumzuplagen, das stresst ihn.

Ich bin sicher, er wird noch am Tag der EV wieder neue Schulden machen, weil seine gesamte Sozialhilfe innerhalb weniger Stunden "weg" ist und er dann jault, er hätte ja nichts zu essen. Nicht sicher bin ich, ob es während der "EV-Laufzeit" zulässig ist, ständig neue Schulden zu machen. Eingehungsbetrug ist das sicher, aber auch ein Grund, die EV anzufechten?

An sich würde ich die Forderung gern verkaufen, bin mir der Abschläge auch bewusst, aber gibt es überhaupt Unternehmen, die Forderungen von Privat gegen Privat kaufen, die zudem auch nicht tituliert sind?

Für einen Mahnbescheid muss ich leider echt sparen, weil das bei der Summe richtig hohe Gebühren fordert, aber lohnt sich das dann noch, wenn der eh die EV ablegt? Mit Vollstreckung ist da ja eh nix. Für ihn gibt es natürlich keinen Grund, der Forderung zu widersprechen, bin aber sicher er wird es aus Prinzip machen, um das Verfahren zu strecken und mir weitere Kosten aufzubürden.

Im Moment bin ich nicht mal sicher, ob ich eine zustellfähige Adresse von ihm habe. Er ist angeblich obdachlos (ist er nicht wirklich) und hat keine Meldeadresse, sondern nur eine Postanschrift bei einer kirchlichen Einrichtung, die das für obdachlose Bürger mit der Post von Behörden abwickelt.

Hat da vielleicht jemand einen Tipp, wie ich die Sache mal vom Tisch kriege?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die Vermögensauskunft ist eine Momentaufnahme. Sie verbietet exakt nichts. Weder die Teilnahme am Leben, noch die Aufnahme neuer Schulden. Da gibt es dann auch exakt nichts anzufechten oder ähnliches.

Zum Betrug wird es, wenn er neue Verträge eingeht (Online-Käufe usw.) und dabei täuscht. Beispielsweise mittels falschem Namen versucht, seine Bonitätsprobleme zu verschweigen. Oder wenn er allgemein genau weiß, er wird sich das nicht leisten können, was er kauft.

Zitat:
bin mir der Abschläge auch bewusst

Wirklich? Bei den Rahmenbedingungen, wo nichts pfändbar ist, würde mich wundern, wenn da mehr als 5€ geboten werden. Da gibt es nur symbolische Summen.

Zitat:
Hat da vielleicht jemand einen Tipp, wie ich die Sache mal vom Tisch kriege?

Wo nichts ist...

Versuche es zu titulieren. IMHO ist ein notarielles Schuldeingeständnis mit Vollstreckungsklausel das Billigste. Lass ihn dann alle zwei Jahre oder vorzeitig (wenn sich seine Verhältnisse geändert haben) die Vermögensauskunft abgeben und hoffe, dass er nicht in Privatinsolvenz geht und dass er vielleicht irgendwann mal zu Job und Geld kommt.

Alternative: Vergiss das und kümmere dich um andere wichtigere Dinge im Leben.

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