OGV -Fristen/Zustellung

29. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
portnoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
OGV -Fristen/Zustellung

ich würde gerne wissen welche fristen ein obergerichtsvollzieher einzuhalten hat wenn ein termin wegen offenen vorderungen unter 1000€ oder einem restbetrag von einer ursprünglichen vorderung unter 1000€ nicht eingehalten wurde.

muss er den schuldner über einen titel, haftbefehl und einen schufa eintrag informieren ?

wenn ja im welchem zeitraum ?

wer kontrolliert eigentlich den ogv ?
was wenn er eine vorladung nach eigener aussage persönlich zugestellt (eingeworfen) hat, der schuldner aber nie etwas in seinem briefkasten gefunden hat?

muss er den schuldner ein zweites mal vorladen wenn dieser nicht auf die erste reagiert ?

wenn ja im welchem zeitraum ?

sind telefonische vereinbarung zwischen schuldner und ogv rechtlich verbindlich ?
wenn der ogv zb am telefon versichert, das die vorderung bereits beglichen ist, sie es aber doch nicht ist, er sich also irrt. wie ist da die rechtslage ?


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-- Editiert portnoy am 29.08.2013 15:14

-- Editiert portnoy am 29.08.2013 15:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
wer kontrolliert eigentlich den ogv ?

Das örtliche Vollstreckungsgericht. Man kann gegen Maßnahmen des GV eine sogenannte Erinnerung einlegen und gegen die Vollstreckung ggf. eine Vollstreckungsabwehrklage.

quote:
muss er den schuldner über einen titel, haftbefehl und einen schufa eintrag informieren ?

Ja, Ja, Nein. Ein GV hat nichts mit der Schufa zu tun. Er nimmt dort keine Eintragungen vor und holt auch keine Infos dort ein.

quote:
wenn ja im welchem zeitraum ?

Kommt drauf an, um was es sich handelt. Soweit ich weiss gibt es da mehrere Fristen im ZPO. Generell kommt es auch drauf an, welche zusätzlichen Maßnahmen der Gläubiger wann genau beantragt. Der GV wird ja nicht einfach so selbst tätig, sondern handelt nach Auftrag des Gläubigers im Rahmen seiner Funktion.

quote:
was wenn er eine vorladung nach eigener aussage persönlich zugestellt (eingeworfen) hat, der schuldner aber nie etwas in seinem briefkasten gefunden hat?

Dann steht Aussage gegen Aussage. Und im Zweifel wird das Gericht seinem Gerichtsvollzieher eher Glauben schenken. Wenns zu häufig zu Beschwerden kommt, naja... Wer weiß.

quote:
muss er den schuldner ein zweites mal vorladen wenn dieser nicht auf die erste reagiert ?



quote:
sind telefonische vereinbarung zwischen schuldner und ogv rechtlich verbindlich ?

Vom Grundprinzip her ja. Bei abweichenden Darstellungen müsste man natürlich beweisen, etwas am Telefon geäußert zu haben oder gehört zu haben. GV sind schon so schlau (normalerweise), telefonisch keine Vereinbarungen zu machen, sondern ggf. etwas abzusprechen und einen dann zu einem Termin zu bitten, wo man das dann kurz abzeichnent, was vereinbart wurde. Kenne es nicht anders.

quote:
wenn der ogv zb am telefon versichert, das die vorderung bereits beglichen ist, sie es aber doch nicht ist, er sich also irrt. wie ist da die rechtslage ?

Dann ist die Schuld weiterhin offen. Kommt mir irgendwie gekünstelt vor, denn solche Grundsatzaussagen trifft ein GV meinem Wissen nach nicht am Telefon, ohne zeitgleich die Unterlagen einzusehen oder sich wirklich sicher zu sein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
portnoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Dann ist die Schuld weiterhin offen. Kommt mir irgendwie gekünstelt vor, denn solche Grundsatzaussagen trifft ein GV meinem Wissen nach nicht am Telefon, ohne zeitgleich die Unterlagen einzusehen oder sich wirklich sicher zu sein.


gekünstelt ist das leider nicht, dann gäbe es nämlich kein problem.

quote:
Dann steht Aussage gegen Aussage. Und im Zweifel wird das Gericht seinem Gerichtsvollzieher eher Glauben schenken. Wenns zu häufig zu Beschwerden kommt, naja... Wer weiß.


das habe ich mir ja schon fast gedacht.

wie ist den die frist einen schuldner über eine vorladung mit haftbefehl (den er vorläufig nicht ausführen soll) zu informieren ?
weniger als drei monate ?

und ist mit neun bzw sieben monaten zwischen zwei vorladungen zum selben fall nicht eine zeitliche frist überschritten ?

schonmal vielen dank für die schnellen antworten

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-- Editiert portnoy am 29.08.2013 19:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ändert nichts dran, dass die Schuld weiterhin offen ist. Der GV oder OGV kann keinen Schuldenerlass durchführen. Weder direkt noch indirekt oder aus Versehen oder weil er sich irrt. Wo das Problem liegt, sehe ich ebenso wenig, denn der Schuldner sollte auch wissen, ob das nun beglichen ist oder nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
portnoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

natürlich kann der gv keinen schuldenerlass durchführen und der schuldner sollte auch wissen wann die vorderung beglichen ist.
das habe ich weder behauptet noch waren das meine fragen.
trozdem sollte sich der schuldner auf die aussagen von dem gv verlassen können.

es scheint wohl anssichtsache zu sein ob man es für problematisch hält wenn der schuldner von einem gv nicht nur falsche sondern schlicht irreführende informationen erhält.

quote:
wie ist den die frist einen schuldner über eine vorladung mit haftbefehl (den er vorläufig nicht ausführen soll) zu informieren ?
weniger als drei monate ?

und ist mit neun bzw sieben monaten zwischen zwei vorladungen zum selben fall nicht eine zeitliche frist überschritten ?


ist es möglich dazu noch informationen zu bekommen?

quote:
Ja, Ja, Nein. Ein GV hat nichts mit der Schufa zu tun. Er nimmt dort keine Eintragungen vor und holt auch keine Infos dort ein.


warum konnte der gv dem schuldner dann sagen das er einen eintrag bei der schufa hat und ein weiterer droht ?

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-- Editiert portnoy am 29.08.2013 23:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
warum konnte der gv dem schuldner dann sagen das er einen eintrag bei der schufa hat und ein weiterer droht ?



Seit Einführung von Zentralen Schuldnerverzeichnissen sind auch für Gerichtsvollzieher Onlineeinsichten möglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
warum konnte der gv dem schuldner dann sagen das er einen eintrag bei der schufa hat und ein weiterer droht ?

Ich glaube hier wird was verwechselt. Die Schufa ist nicht dasselbe, wie das Schuldnerverzeichnis. Der GV wird sich wohl auf das Schuldnerverzeichnis berufen haben. Das ist ein gerichtliches Verzeichnis, aus dem sich dann auch die Schufa Daten zieht. Dort werden insbesondere Haftbefehle, Vermögensverzeichnisse usw. eingetragen.

quote:
ist es möglich dazu noch informationen zu bekommen?

Es gibt eine Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher. Darin heisst es, dass der GV eine Erledigung nicht verzögern darf. Wenn die erste Handlung nicht innerhalb eines Monats erfolgt, muss der Grund hierfür aktenkundig gemacht werden. Ansonsten hat er ziemlich freie Hand hinsichtlich Reihenfolge und Dringlichkeit zu entscheiden. Bei Eilbedürftigkeit muss ein Grund gegeben sein.
Pfändungsaufträge sind zeitnah auszuführen um den Rang der Pfändung zu sichern.

Die Zustellung ist innerhalb von 3 Werktagen auszuführen nach Empfang des Auftrags (bei seinem Amtssitz).

ANdere Fristen kenne ich nicht. Wo die Verzögerung war, das erfragt man ggf. beim GV oder beim lokalen Gericht.

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#7
 Von 
portnoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

ich bedanke mich für die aufklärung.
mfg


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