OGV Pfändung Kaution spezieller Fall

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Opile
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
OGV Pfändung Kaution spezieller Fall

Hallo,

ich brauche mal einen guten Rat,
ich habe vor ein paar Monaten einen 'OGV zu besuch gehabt.
Habe mehrere tausend Euronen Unterhalt nachzuzahlen, welches ich auch mit Ihm vereinbart habe.(Ich zahle seither Raten)Bei seinem Besuch nahm er auch meine Kaution meiner Wohnung auf.
Es geht um knapp 1000 Euronen!

Meine eigentliche Frage, da das Geld auf einem Treuhandkonto angelegt wurde von Seiten meiner Vermieter, ohne meine Unterschrift,...
ist das jetzt verpfändet oder nicht???
Denn ich muß beruflich umziehen und weiß nicht, ob ich mit meiner Kaution rechnen kann. Mir ist es zu peinlich meinen Vermieter offen darauf anzusprechen. Post wegen der Kaution habe ich keine bekommen!

Nur leider mußte ich den Namen meines Vermieters ja beim OGV angeben,...!

Hat jemand einen Rat für mich parat???

(Ich brauch das Geld für meine neue Wohnung, bzw. für die nun neue Kaution!!!)

Lg. und dankeschön

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ich habe Ihren Fall so verstanden:

Der Gerichtsvollzieher war beim Vollstreckungsschuldner. Der Vollstreckungsschuldner hat gegenüber dem Gerichtsvollzieher angegeben, er habe dem Vermieter Kaution geleistet. Dies hat der Gerichtsvollzieher im Pfändungsprotokoll vermerkt (Durchschrift müsste der Vollstreckungsschuldner erhalten haben).

Das Protokoll wir der Gerichtsvollzieher an den Gläubiger, der das Verfahren betreibt, weiterleiten. Der Gläubiger kann, wenn er die Sache mit der Mietkaution nicht überliest, den Anspruch auf Kautionsrückzahlung pfänden lassen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses müsste der Vermieter die Kaution dem Gläubiger (und nicht dem Mieter / Vollstreckungsschuldner) zurückzahlen.

Wir der Kaution gepfändet, müsste der Vollstreckungsschuldner / Mieter eine Durchschrift der Pfändung erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Opile
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mausi,..

danke für deine schnelle Antwort,...

Was ich nu noch nicht so ganz verstehe,...

-ist meine Kaution nun verpfändet? Ich habe keinerlei Unterlagen wegen einer Pfändung bekommen.Mein Vermieter sprach mich auch nicht darauf an.

-was soll ich denn nun machen? Ich muß noch 2 Mieten doppelt zahlen und meine neue Kaution auch noch!
(leider habe ich keine Euronen über um mir diese Pfänden zu lassen,...kann ja auch nicht sein, das ich eine Kaution abstotter um die nächste wieder abzustottern,oder? Ich mache dafür private Schulden, anders gehts sonst nicht)

-Kann ich irgendwie herausfinden, ob die Kaution noch "meine" ist??? (außer jetzt meinen Vermieter fragen zu müssen)

Ich danke schonmal für neue Antworten....!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Ist meine Kaution nun verpfändet? Ich habe keinerlei Unterlagen wegen einer Pfändung bekommen. Mein Vermieter sprach mich auch nicht darauf an.

Der Vermieter würde eine Pfändungsverfügung erhalten, von welcher Sie eine Durchschrift bekommen hätten.


> Was soll ich denn nun machen? Ich muss noch 2 Mieten doppelt zahlen und meine neue Kaution auch noch!

Tja… der Fehler ist halt vorher passiert. Sie hätten halt keine Schulden machen dürfen (sorry). Pfändungsschutz für Mietkautionsrückzahlung gibt’s jedenfalls nicht.


> Kann ich irgendwie herausfinden, ob die Kaution noch meine ist???

Solange Sie von einer Pfändung nichts wissen, ist die Kaution auch nicht gepfändet (es sei den die Durchschrift ist verloren gegangen etc.). Wenn Sie nicht beim Vermieter nachfolgen wollen, weiß ich auch nicht so recht. Fragen Sie NICHT beim Gläubiger nach, sonst bringen Sie den wohlmöglich erst auf die Idee, die Kaution zu pfänden. Eventuell könnte man beim Amtsgerichts (Vollstreckungsgericht) anrufen, aber da kenne ich mich wirklich nicht aus. Am besten gehen Sie davon aus, dass die Pfändung nicht erfolgt ist, bis Sie etwas anderes hören.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Opile
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

danke Mausi... :respekt:

ich hab keine Schulden gemacht damals,...ich konnte nur den damaligen Unterhaltssatz von 1200 Euro im Monat nicht zahlen (umzugskosten,..3 mal doppelte Miete wegen Trennung, Schulden aus Ehezeit,..die ich alleine zahlen durfte, neben dem Unterhalt,..nur zur Info)

Ja,..nun hoffe ich auf ein positives Ende, wenn mein Vermieter mich nur nicht informiert, damit er seine kompletten Restmieten überwiesen bekommt, habe ich aber ein Problem!!!
Bin am überlegen gewesen, ob ich die letzten beiden Mieten nicht anrechnen lassen soll, um auf Nr. Sicher zu gehen :banana: ,...ich weiß, ist nicht die feine englische Art, ich brauche das Geld aber auf jeden Fall und nicht eventuell...###

Oh Mann,..melde mich wenn ich schlauer bin

:smoke:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Bin am überlegen gewesen, ob ich die letzten beiden Mieten nicht anrechnen lassen soll, um auf Nr. Sicher zu gehen,...ich weiß, ist nicht die feine englische Art, ich brauche das Geld aber auf jeden Fall

Das ist Ihre Entscheidung, zu der ich nicht geraten haben will. Wenn Sie die Kaution „abwohnen“ werden Sie möglicherweise verklagt, den Prozess verlieren Sie und hinterher wird die noch viel Sache teuerer.

Ich wünsch Ihnen trotzdem, dass Sie Ihre finanziellen Probleme in den Griff kriegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen