Online-Betrug wie komme ich an mein Geld

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)
Online-Betrug wie komme ich an mein Geld

Bin nicht sicher, ob ich in der richtigen Rubrig schreibe.

Ich war einem Online-Betrüger und seinem Fake-Shop aufgesessen. Nach Zahlung kam natürlich keine Ware. Ich erstellte eine Anzeige und hörte nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal nach. Diese teilte mir mit, dass es an eine andere übergeben wurde. Auch dort frug ich nach, woraufhin ich die Auskunft erhielt, dass der Täter zu Freiheitsstrafe verurteilt und derzeit im Vollzug sitzt.
Was mus sich nun tun, um ggf wieder an mein Geld zu kommen? Geht das automatisch seinen Weg oder muss ich etwas veranlassen?

-- Editiert von Moderator am 16.08.2019 14:13

-- Thema wurde verschoben am 16.08.2019 14:13

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Was mus sich nun tun, um ggf wieder an mein Geld zu kommen Dem Herrn einen gerichtlichen Mahnbescheid in die JVA schicken (was übrigens zunächst mal Ihr Geld kostet). Wenn Sie Glück haben, widerspricht er nicht und Sie haben dann bald einen vollstreckbaren Titel. Falls er arbeitet, kann man sogar einen Teil der Arbeitsentlohnung pfänden lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Geht das automatisch seinen Weg oder muss ich etwas veranlassen?


Nein, das passiert nicht automatisch. Wenn der Täter verurteilt wurde, dann ist die Sache für die Staatsanwaltschaft erledigt.

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#3
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was mus sich nun tun, um ggf wieder an mein Geld zu kommen Dem Herrn einen gerichtlichen Mahnbescheid in die JVA schicken (was übrigens zunächst mal Ihr Geld kostet). Wenn Sie Glück haben, widerspricht er nicht und Sie haben dann bald einen vollstreckbaren Titel. Falls er arbeitet, kann man sogar einen Teil der Arbeitsentlohnung pfänden lassen.


Dazu noch zwei Fragen

Was heißt „wenn ich Glück habe"? Er wurde doch doch wegen Betrug verurteilt, da sollte der Anspruch doch klar sein?

Wie komme ich an die Nötigen Daten, wie genauer Name, Name und Anschrift der JVA?
Muss die Staatsanwaltschaft mir diese Daten geben oder brauche ich ggf einen Anwalt für Akteneinsicht?

-- Editiert von SteigerMan am 17.08.2019 22:47

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was heißt „wenn ich Glück habe"?
Wenn du Glück hast wiederspricht er nicht dem Mahnbescheid und wie schon erwähnt kommst du so etwas schneller an einen Titel.

Wenn du Pech hast, dann wierspricht er dem Bescheid und es muss in einer Geichtsverhandlung (die du auch erstmal bezahlen darfst) dein Anspruch geklt werden.

MIt Glück ist auch gemeint, dass du erstmal recht wenig Geld investieren musst, um dann evtl nie irgendeinen Cent zu sehen...

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wie komme ich an die Nötigen Daten, wie genauer Name, Name und Anschrift der JVA? Sie wissen doch, wo er verurteilt wurde und zu was - dann also mal in den Vollstreckungsplan des betreffenden Bundeslandes gucken, woraus sich das ergeben sollte. Den Namen des Betrügers sollten Sie bei der Staatsanwaltschaft erfragen.
Er wurde doch doch wegen Betrug verurteilt, da sollte der Anspruch doch klar sein? Er kann trotzdem widersprechen, schlicht aus der Hoffnung, dass Ihnen eine Klage zu aufwendig ist und Sie dass dann auf sich beruhen lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von SteigerMan):
Er wurde doch doch wegen Betrug verurteilt, da sollte der Anspruch doch klar sein?

Nö. das Zivilrecht ist von Strafrecht getrennt.
Im schlimmsten Fall verliert man das zivilrechtliche Verfahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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