Ort zur Abgabe der Vermögensauskunft

18. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
elisija
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ort zur Abgabe der Vermögensauskunft

Hallo an alle,

in meiner Frage geht es darum, wer entscheidet wo der Abgabeort für die Vermögensauskunft ist. Das mag jetzt vielleicht für Leute, welche in der Stadt -oder im direkten Umkreis davon- wohnen komisch erscheinen, aber auf dem Dorf spielt halt die Musik bzw. der öffentlichen Nahverkehr anders. Aber der Reihe nach:

Ich habe bereits schon mal vor ein paar Jahren die Vermögensauskunft abgegeben und da war es so, dass mir der Gerichtsvollzieher einen Brief in den Briefkasten geworfen hat mit dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bei ihm im Büro. Das ging damals auch ganz normal vonstatten, nur das Problem ist, dass ich auf dem Dorf (noch dazu am Rand unseres Landkreises) wohne, kein eigenes Auto habe und deswegen auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen bin. Leider ist das nicht so einfach. Um zu meinen zuständigen Gerichtsvollzieher ins Büro zu kommen, muss ich 2x mit dem Bus und 1x mit der Bahn fahren. Beim Rückweg ist es das selbe Spiel. Ich muss also insgesamt 4x mit dem Bus und 2x mit der Bahn fahren. Das genaue Problem hierbei ist, dass ich für jede einzelne Busfahrt eine eigene Fahrkarte brauche. Das ist nicht so wie in den Großstädten Hamburg (HVV) oder München (MVV), dass man sich da einfach NUR eine Tageskarte kaufen kann um damit dann den ganzen lieben langen Tag in der Gegend umher fahren. Zusätzlich zu den 4 Busfahrkarten kommt noch eine "Hin- und Rückfahrt"-Fahrkarte für die Bahn dazu.
Wenn man bereits finanziell "geschwächt" ist und das Vermögensverzeichnis abgeben muss, dann ist es nicht gerade vom Vorteil so viele Fahrkarten kaufen zu müssen.

Da jetzt ein Inkassobüro androht, mir wieder, durch den Gerichtsvollzieher, die Vermögensauskunft abgeben zu lassen, möchte ich unbedingt vermeiden, wieder nur dafür, diese Kosten für die Fahrkarten aufzunehmen. Deswegen wollte ich Fragen, ob es auch noch eine andere Möglichkeit gibt die Vermögensauskunft abzugeben, anstatt nur beim Gerichtsvollzieher im Büro. Vor ein paar Jahren noch bestand doch die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher in die Wohnung kommt um da dann die Vermögensauskunft abzugeben. Ich weiß nicht ob sich da die Gesetzte jetzt mittlerweile geändert haben. Beim letzten mal hat der Gerichtsvollzieher, wie oben bereits erwähnt, den Brief mit dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft persönlich in den Briefkasten eingeworfen. Da hätte er mir auch gleich die Vermögensauskunft vor Ort abnehmen können, oder das Formular zur Vermögensauskunft gleich selbst in den Briefkasten werfen können und dann hätte ich es brieflich per Post zurückschicken können oder er holt es wieder ab. Kann/Darf man eigentlich die Vermögensauskunft in Abwesenheit des Gerichtsvollziehers abgeben, oder muss dieser Anwesend sein? Da ich die Vermögensauskunft sowieso bereits abgegeben habe, weiß ich ja wie ich was auszufüllen habe (ist bei mir sowieso nicht viel und innerhalb von 10 Minuten erledigt). Ist es sogar möglich, dass mir der Gerichtsvollzieher das Formular zur Vermögensauskunft einfach nur per Post schickt z.B. per förmlicher Zustellung?

Also lange Rede kurzer Sinn:
Gibt es eine Möglichkeit die Vermögensauskunft abzugeben ohne dafür in das Büro des Gerichtsvollziehers kommen zu müssen. Und wenn ja, wer entscheidet das? Entscheidet das der Schuldner und Gerichtsvollzieher dann miteinander unter sich oder ist dies gesetzlich irgendwo geregelt? Und falls es keine andere Möglichkeit gibt, kann ich mir dann die Kosten für die Fahrkarten erstatten lassen?

Viele Grüße
Elisa

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von elisija):
Gibt es eine Möglichkeit die Vermögensauskunft abzugeben ohne dafür in das Büro des Gerichtsvollziehers kommen zu müssen

Der GVZ kann auch einen Termin in der Wohnung des Schuldners stattfinden lassen, §802f Abs.2 S.1 ZPO.
Also ruf da schnellstmöglich an.

Zitat (von elisija):
Und wenn ja, wer entscheidet das?

Der GVZ, ein Anrecht des Schuldners auf einen Termin zuhause gibt es nicht. Der Schuldner kann nur widersprechen, wenn er mit einem Termin in der eigenen Wohnung nicht einverstanden ist.

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#2
 Von 
elisija
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von elisija):
Gibt es eine Möglichkeit die Vermögensauskunft abzugeben ohne dafür in das Büro des Gerichtsvollziehers kommen zu müssen

Der GVZ kann auch einen Termin in der Wohnung des Schuldners stattfinden lassen, §802f Abs.2 S.1 ZPO.
Also ruf da schnellstmöglich an.

Noch habe ich ja keine Ladung zu einer Vermögensauskunftabgabe bekommen, nur halt, dass ein Inkassobüro damit droht. Soll ich dann trotzdem den Gerichtsvollzieher jetzt schon wissen lassen, dass ich, falls die Vermögensauskunft von mir verlangt wird, einen Termin in der Wohnung bevorzuge?

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von elisija):
Noch habe ich ja keine Ladung zu einer Vermögensauskunftabgabe bekommen, nur halt, dass ein Inkassobüro damit droht. Soll ich dann trotzdem den Gerichtsvollzieher jetzt schon wissen lassen, dass ich, falls die Vermögensauskunft von mir verlangt wird, einen Termin in der Wohnung bevorzuge?

Nein, dann auf die Ladung warten.

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

... und dann die Kosten für den "Hausbesuch" in Erfahrung bringen.
Ich denke nicht, dass der GV dies kostenlos macht. Und dass der Besuch billiger ausfällt als die Kosten für die Fahrkarte ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Meines Wissens kann die Vermögensauskunft auch zuhause abgegeben werden. Wenn der Gerichtsvollzieher zb. vor Ort ist und nichts pfändbares findet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
elisija
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
... und dann die Kosten für den "Hausbesuch" in Erfahrung bringen.
Ich denke nicht, dass der GV dies kostenlos macht. Und dass der Besuch billiger ausfällt als die Kosten für die Fahrkarte ...

...die Fahrkarten!
Bei nur einer Fahrkarte, z.B. Tagesfahrkarte so wie es in Großstädten der Fall ist, hätte ich wohl kein so ein Problem.

Es geht mir ja nur darum, da er, zumindest beim letzten mal, sowieso vor Ort war, weil er mir den Brief mit dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft persönlich in den Briefkasten geworfen hat. Da hätte er ja theoretisch mir auch gleich die Vermögensauskunft abnehmen können, oder zumindest das Formular dafür da lassen -sofern letzteres rechtlich möglich wäre- und hätte es dann später wieder abgeholt oder ich hätte es ihm brieflich per Post geschickt.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

elisia, so ein Gerichtsvollzieher hat einen strammen Arbeitsplan. Er kommt nicht mal so vorbei in dem Dorf und guckt, ob jemand da ist. Und jetzt noch eine Bring- und Holschuld konstruieren, das ist schon befremdlich. Du schuldest etwas und musst das regeln. Ist das bei Dir noch nicht angekommen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
elisija
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
elisia, so ein Gerichtsvollzieher hat einen strammen Arbeitsplan. Er kommt nicht mal so vorbei in dem Dorf und guckt, ob jemand da ist.

Und eben weil er so einen strammen Arbeitsplan hat wäre es doch produktiver, mir gleich vor Ort die Vermögensauskunft abzunehmen, anstatt den Weg nur deswegen auf sich zu nehmen um mir den Brief mit dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zuzustellen!
Außerdem habe ich ja bereits erwähnt, dass ich von mir aus die Vermögensauskunft auch brieflich (per förmlicher Zustellung) abgeben kann, aber anscheinend ist dies nicht erlaubt. Es wäre für die Gerichtsvollzieher mit Sicherheit auch viel einfacher wenn dies auch über eine "förmliche Zustellung" möglich wäre, wenn sie schon so einen "strammen Arbeitsplan" haben. Aber ich bin nicht der Arbeitgeber von den Gerichtsvollziehern!

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Träum weiter in Deiner Serviceeinstellung. Der Staat muss nun mal nicht alles liefern, frei nach Hause. Wenn der GV xy Termine stramm durchorganisiert hat, in dem Ort, vielleicht auch noch in Nachbarorten, dann geht eine Unterbrechung für eine halbe Stunde, denn so lange dauert das mindestens, gar nicht.

Und Du möchtest Kosten vermeiden. Aber der Staat/der Gläubiger soll Deine Bequemlichkeit finanzieren?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
elisija
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Träum weiter in Deiner Serviceeinstellung. Der Staat muss nun mal nicht alles liefern, frei nach Hause. Wenn der GV xy Termine stramm durchorganisiert hat, in dem Ort, vielleicht auch noch in Nachbarorten, dann geht eine Unterbrechung für eine halbe Stunde, denn so lange dauert das mindestens, gar nicht.

Und Du möchtest Kosten vermeiden. Aber der Staat/der Gläubiger soll Deine Bequemlichkeit finanzieren?

wirdwerden

Ist dir aufgefallen, dass du dich hier eigentlich fast beklagst, weil der GV so ein strammes Programm hat? 1. ist so nun mal der Beruf und 2. musst du dich da nicht an mich wenden, denn wenn du meinen Post genau durchgelesen hast, wird dir wahrscheinlich aufgefallen sein, dass der GV meinetwegen überhaupt nicht zu mir nach Hause kommen muss (aber der Gesetzgeber will es so!). Mir würde eine "förmliche Zustellung" reichen!
Von mir aus kann ich ja die Kosten von der förmlichen Zustellung übernehmen, ist immer noch um ein vielfaches günstiger als die Fahrkarten! :grins:

Ob das Ausfüllen der Vermögensauskunft eine halbe Stunde dauert sei mal dahin gestellt. Kommt halt darauf an wie viel man auszufüllen hat. Bei mir hat es beim letzten mal nicht mal 15 Minuten gedauert, weil ich eben nicht viel auszufüllen habe!

-- Editiert von elisija am 19.02.2021 11:18

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#11
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von elisija):
Also lange Rede kurzer Sinn:
Gibt es eine Möglichkeit die Vermögensauskunft abzugeben ohne dafür in das Büro des Gerichtsvollziehers kommen zu müssen
Nein.

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