Schuldner hat 2 P-Konten bei Bank A und Bank B.
Nach deren Entdeckung beantragt der Gläubiger X, dass dem Schuldner nur P-Konto bei Bank A verbleibt;
während Gläubiger Y das Konto bei Bank B beantragt.
Wie soll es funktionieren, hat der Schuldner nun gar kein P-Konto mehr ?!
P-Konten von Pfändungsschutz befreit ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da hat sich der Schuldner ja in einer super Lage gebracht.
Geregelt ist das eigentlich in § 850k Abs 9 ZPO
, aber wie das Gericht in so einem Fall entscheiden wird (gleichzeitig 2 unterschiedliche Anträge von Gläubigern)... ehrlich gesagt, keine Ahnung.
Ein P-Konto müsste dem Schuldner schon verbleiben, aber welches...?
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Der zeitlich frühere Antrag müßte "gewinnen".
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§ 850k Abs. 9 ZPO
!!!
Der Gl. hat das Bestimmungsrecht !!!
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-- Editiert hamburger-1910 am 17.07.2014 16:30
-- Editiert hamburger-1910 am 17.07.2014 16:31
quote:
Der Gl. hat das Bestimmungsrecht !!!
Aber welcher von beiden, das ist die interessante Frage
... aber das spielt für den Fragesteller eigentlich keine Rolle. Ein P-Konto muss dem Schuldner verbleiben, und welches, darauf hat er eh keinen Einfluss.
P.S.
Ich würde darauf tippen, das der gewinnt der zuerst vollstreckt/gepfändet hat (und nicht wer zuerst den Antrag gestellt hat)
-- Editiert Tiger123 am 17.07.2014 16:38
Es muss ein spezieller Antrag vom Gl. beim Vollstreckungsgericht gestellt werden.
Das Vollstreckungsgericht erlässt dann einen entsprechenden Beschluss.
Also "gewinnt" der, der diesen Antrag als ERSTER stellt + den entsprechenden Beschluss in Händen hält.
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