P-Konto - Nachzahlung von BAB

17. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
peddydeluxe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
P-Konto - Nachzahlung von BAB

Hallo,
ich wollte Mal fragen wie es ist wenn man ein P-Konto besitzt und eine Pfändung drauf hat.
Ich bekomme derzeit 600€ Ausbildungsgehalt und sollte laut Jobcenter BAB beantragen. Dies tat ich auch und bekam es endlich bewilligt. So hatte ich gestern eine Nachzahlung von 1.300€ auf meinem P-Konto.
Das Jobcenter wird das Geld natürlich zurück verlangen oder anrechnen. D.h. wir (meine Lebensgefährtin, meine Tochter und ich) hätten dann nächsten Monat kein Geld für Lebensmittel, wenn alles gepfändet wird und wir das Geld zurück zahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit eine Freistellung zu beantragen von Berufsausbildungsbeihilfe? Ich habe leider nur etwas gefunden, dass eine ALG ii Nachzahlung freigestellt werden kann. (BGH, 24.01.2018 - VII ZB 21/17).
Zur Info: ich bekomme nur mein Ausbildungsgehalt und nun BAB auf mein Konto.
Das Geld vom Jobcenter, Gehalt von meiner Lebensgefährtin und Kindergeld geht auf das Konto meiner Lebensgefährtin.

Bin dankbar für jede Hilfe.

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Sie müssten sich von Schukdnerberatungsstellen eine sogenannte § 850k ZPO Bescheinigung besorgen.
Da es sich bei der Nachzahlung nicht um eine einmalige Nachzahlung (weil für mehrere Monate) handelt, sollten Sie mit dieser Bescheinigung zum Amtsgericht gehen, oder eben dort, wo die Pfändung erlassen worden ist, und eine einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beantragen. Des Weiteren sollte bis zur Entscheidung über den Antrag die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.
Nehmen Sie dazu die Kontoauszüge er letzten drei Monate mit. Auch solle aus den Kontoauszüge ersichtlich sein, dass durch die Nachzahlung Sie über dem Pfändungsfreibetrag liegen. Ihre Ausfertigung des PfÜBs sollten Sie auch mitnehmen.

-- Editiert von AR0710 am 17.04.2020 19:04

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peddydeluxe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Dies werde ich machen.

Wie kann man eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Zusammen mit der Kontofreigabe.

0x Hilfreiche Antwort

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