P Konto und ruhende Pfändung

21. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)
P Konto und ruhende Pfändung

Guten morgen zusammen,

ich hab da mal wieder eine spezielle Frage :-)

Meine Freundin hat es vor einem halben Jahr erwischt die Stadtkasse Villingen hat aufgrund noch ausstehender Schulden ihr Konto gepfändet, wir haben dann am gleichen Tag nach dem wir das erfahren haben das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.
vom 01. bis zum nächsten 01. hat sie einen Freibetrag von 1048 Euro.
Sie zahlt momentan seit 5 Monaten den Betrag bei einem Gerichtsvollzieher in Stuttgart (da wohnen wir) monatlich mit 100 Euro ab .
Soweit so gut, da sie jetzt aber ab 01.04.2014 einen besser bezahlten Job antritt wollten wir die monatliche Rate auf 200 Euro erhöhen das man mal bald ein Ende hat.
Das Problem ist jetzt eben jener Freibetrag, die 1048 Euro reichen gerade für Miete ,KFZ, Nebenkosten und Lebensmittel .
Und da sie bei ihrem neuen Arbeitgeber auch Urlaubsgeld im Sommer erhält hätte sie gerne auch eine "Extraüberweisung" getätigt.
Das ist aber so nicht machbar, wir haben jetzt den Gläubiger also die Stadtkasse gebeten den Status der Pfändung auf ruhend zu ändern mit Angabe der Gründe .
Was glaubt ihr ist da machbar und vor allem ,kann sie wieder über ihr Konto normal verfügen?
Es wäre ja für beide Seiten sinnvoll das wir das ganze bald zum Abschluss bringen könnten.

LG Robert

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Kann keiner so genau vorher sagen. Bist du unterhaltsberechtigt? Sprich: Hast du einen eigenen Job?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja den hab ich aber allerdings nur Teilzeit mit 25 Stunden

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ich fürchte, dass wird nicht funktionieren. Die meisten Banken akzeptieren keine Ruhendstellung der Pfändung mehr (egal ob der Gläubiger dieses möchte oder nicht).

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

So ganz versteh ich das Problem jetzt nicht?

quote:
Soweit so gut, da sie jetzt aber ab 01.04.2014 einen besser bezahlten Job antritt wollten wir die monatliche Rate auf 200 Euro erhöhen das man mal bald ein Ende hat.


Wenn auf dem Konto nun mehr eingeht, geht ja auch mehr an den Gläubiger (Stadtkasse). Es hat also auch schneller ein Ende.
Ist es nicht das was du willst?


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

Das ist ja das Kuriose an der Geschichte es geht ausser der Ratenzahlung an den GV nichts ab obwohl ausreichend Geld auf dem Konto ist.
Es geht ihr/uns auch darum das der Freibetrag monatlich nicht ausreicht deswegen wäre es schön wenn die Stadtkasse evtl. die Pfändung ruhen lässt ,müsste dann nur noch die Bank mitspielen

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wie gesagt, es ist eher unwahrscheinlich, dass die Bank da mitspielt. Von wieviel Differenz reden wir denn, wenn ihr jeden Monat so günstig wie möglich lebt? Wie viel Raten müsst ihr Stand heute noch an den GV bezahlen?

Könnt ihr das nicht etwas anders aufteilen? Dass du bei der ein oder anderen monatlichen Rate einspringst (nicht beim GV, sondern beispielsweise KFZ-Steuer)? Dann würde ihr trotz Pfändung ja mehr Geld monatlich zur Verfügung stehen am Geldautomaten für die Einkäufe.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 21.02.2014 13:05

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

es sind noch 10 Raten ,die Differenz liegt bei ungefähr 400 Euro ,ich alleine kann das nicht auffangen ,wie gesagt würde die Bank da mitmachen würde wären wir in gut 5 Monaten fertig wenn nicht zieht sich das halt wie Kaugummi 10 Monate lang

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

Das mit dem einspringen machen wir ja mittlerweile schon ,das Problem ist das sie momentan ihr Gehalt am 15 bekommt und ich meins zum ersten ,da aber die Bank den Freibetrag vom 01.zum nächsten ersten berechnet haben wir ziemliche Probleme meist läuft es gerade so das wir am ca. dem 20. eines Monates Überhaupt kein Geld mehr haben ,auf dem Konto schon aber da kommt man dann ja nicht ran.
Ich verstehe sowieso nicht warum da etliche Banken sich quer stellen ,wenn eine Pfändung ruht entsteht der Bank doch kein Schaden ,selbst wenn sie plötzlich die Ratenzahlung auslässt würde die Pfändung ja wieder aktiv werden .


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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast doch ein eigenes Konto, das kein P-Konto ist und auf dem nicht gepfändet wird, richtig? Direkt nach Gehaltszahlung den kompletten Pfändungsfreibetrag vom Konto abheben, einen Teil als Haushaltsgeld in die Keksdose und auf den Monat budgetieren, den Rest bei dir einzahlen. Alle Überweisungen und Zahlungen nur über dein Konto. Würde es denn so funktionieren?

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
redmamba84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Man kann auf dem P-Konto die Pfändung ruhen lassen.die bank von mir begrüsst eine ruhestellung sogar bloß ich habe das Problem das die rechtsanwälte meinen das geht nicht.Also vom Gläubiger aber ich habe schon das meiste Überwiesen und wollte daher mitte Februar das restliche geld überweisen.Meine bank sagte zu mir das eine Ruhestellung machbar ist.muss nur die rechtsanwälte vom Gläubiger eine bestätigung schicken wegen der Ruhestellung.Aber die rechtsanwälte sagen das würde nicht gehen.Also so ein quatsch das geht wenn die Bank mitspielt.Und normalerweise machen es die Banken auch

mfg MichaelBeyer

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4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
bloß ich habe das Problem das die rechtsanwälte meinen das geht nicht

Welche Rechtsanwälte meinen das? Wenn sich alle Beteiligten einig sind, dann geht das sehr wohl. Wenn die Gläubiger-Anwälte das nicht wollen, dann wollen sie es nicht. Dann weiß man aber auch, wo man dran ist bei denen.

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3x Hilfreiche Antwort

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