Schönen guten Abend
Ich besitze ein P konto, mit Pfändung.
Ich habe jetzt folgende Frage meine Tochter erhält ihre ALG 2 Leistungen sowie die für meinen Enkel auf mein Konto. Meine Tochter ist nun nochmals schwanger und erhält zum 1.7.18 eine einmalige Leistung für das Baby in Höhe von 540€ und eine einmalige Leistung für Bildung und Teilhabe für meinen Enkel in Höhe von 70€.
Also zusammen 610€ für einmalige Leistung vom Jobcenter.
Diese Summe zuzüglich unserer restlichen Gelder wie ALG 2 Leistungen zum Leben wird der Freibetrag wohl überschritten. Wie kann ich es jetzt auszahlen lassen für meine Tochter?
Müssten wir mit den Schreiben vom Jobcenter über die einmaligen Leistungen zu einer Filiale und es dort freigegeben lassen? Meine Tochter benötigt natürlich die Gelder zum Kauf von Babybett, Schulbedarf usw.
Sie hat natürlich schreiben vom Jobcenter über die einmaligen Leistungen erhalten auch zu wann diese ausgezahlt werden sollen.
Also reichen diese schreiben für die Bank, sind ja auch keine Gelder für mich?
Und wie kann man das jetzt am besten machen?
-- Editiert von Moderator am 25.06.2018 22:50
-- Thema wurde verschoben am 25.06.2018 22:50
P konto einmalige Leistung freigegeben lassen
25. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2018 | 20:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
P konto einmalige Leistung freigegeben lassen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Juni 2018 | 09:48
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Wie kann ich es jetzt auszahlen lassen für meine Tochter?
Kurze Antwort: Gar nicht. Das ist das Los, wenn man bei Pfändungen bzw. P-Konten nicht jeder sein eigenes Konto besitzt.
Und jetzt?
Schon
268.348
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten