P konto einmalige Leistung freigegeben lassen

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gast301210
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
P konto einmalige Leistung freigegeben lassen

Schönen guten Abend

Ich besitze ein P konto, mit Pfändung.

Ich habe jetzt folgende Frage meine Tochter erhält ihre ALG 2 Leistungen sowie die für meinen Enkel auf mein Konto. Meine Tochter ist nun nochmals schwanger und erhält zum 1.7.18 eine einmalige Leistung für das Baby in Höhe von 540€ und eine einmalige Leistung für Bildung und Teilhabe für meinen Enkel in Höhe von 70€.



Also zusammen 610€ für einmalige Leistung vom Jobcenter.



Diese Summe zuzüglich unserer restlichen Gelder wie ALG 2 Leistungen zum Leben wird der Freibetrag wohl überschritten. Wie kann ich es jetzt auszahlen lassen für meine Tochter?

Müssten wir mit den Schreiben vom Jobcenter über die einmaligen Leistungen zu einer Filiale und es dort freigegeben lassen? Meine Tochter benötigt natürlich die Gelder zum Kauf von Babybett, Schulbedarf usw.

Sie hat natürlich schreiben vom Jobcenter über die einmaligen Leistungen erhalten auch zu wann diese ausgezahlt werden sollen.



Also reichen diese schreiben für die Bank, sind ja auch keine Gelder für mich?

Und wie kann man das jetzt am besten machen?

-- Editiert von Moderator am 25.06.2018 22:50

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2018 22:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich es jetzt auszahlen lassen für meine Tochter?

Kurze Antwort: Gar nicht. Das ist das Los, wenn man bei Pfändungen bzw. P-Konten nicht jeder sein eigenes Konto besitzt.

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