P-konto versäumt!!!!!!Eilt

30. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
lucie19853
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
P-konto versäumt!!!!!!Eilt

Hallo,ich habe mal eine frage...ich habe nicht mitbekommen,das es bis zum 27 beantragt werden muss...so heute ist geld eingegangen was ich jetzt komplett abholen...das nächste geld geht nicht vor den 15 ein aber die beraterin meinte sie wüsste jetzt nicht ob es nächste woche noch reicht...am mittwoch habe ich einen termin wegen den p-konto...das müsste dann doch ausreichen oder nicht,das ich bis mitte des monats an das geld komme oder nicht???Ich blicke das so langsam echt nicht mehr durch...

lg und danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
ch habe nicht mitbekommen,das es bis zum 27 beantragt werden muss.

Ein P-Konto kann man jeden Tag beantragen.

Man könnte also direkt heute noch ein Schreiben verfassen un dder Bank zustellen, in dem man die Umwandlung zum P-Konto beantragt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Frank Beck
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehr geehrter Ratsuchender,

ein P-Konto bringt Ihnen etwas, wenn Sie eine Pfändung auf Ihrem Konto liegen haben, oder befürchten, dass bald mit einer Kontopfändung zu rechnen ist. Jedoch ist hier kein Zeitpunkt festgelegt, wann man dieses beantragen muß. Jedoch ändern sich ab dem 01.01.2012 die Bestimmungen zum Pfändungsschutz. Jedoch können Sie bei Ihrer Bank ein P-Konto beantragen, wann sie möchte.

Frank Beck

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#3
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Seit dem 01.01.12 bietet alleine ein P-Konto Schutz vor einer Kontopfändung. Das P-Konto kann jederzeit beantragt werden. Wann Ihre Bank das Konto dann tatsächlich umstellt, hängt von der Bank ab. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung steht Ihnen auf dem Konton der Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Geht eine Pfändung ein, wird alles, was über dem Freibetrag liegt, gepfändet. Wenn das Konto zum 15. bereits eingerichtet ist, gilt das schon für Ihr Gehalt.

Haben Sie KEIN P-Konto, kann das gesamte Geld gepfändet werden.
Sie sollten sich aber auch über die Bedingungen für P-Konten klar sein. Es kann z.B. nur auf Guthabenbasis geführt werden.

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Das P-Konto erfreut die Gläubiger, da die Bank für entstandene Schäden haftet, sie ist Rechnungslegungspflichtig.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Es kann z.B. nur auf Guthabenbasis geführt werden.

Das ist falsch.

Ein umgewandeltes Konto kann druchaus einen Dispo haben.

Jedoch ist der Dispo sehr problematisch, da nur das Guthaben geschützt ist. Der Gläubiger kann also in den Dispo pfänden.
Idealerweise hat ein P-Konto daher keinen Dispo udn wird nur auf Guthabenbasis geführt.

Desweiteren kündigen Banken häufig den Dispo, wenn ein P-Konto beantragt wird.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Mayyer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sprich

Ist es Stand heute noch möglich, dass

Die Pfändung z.B. heute eingeht -
Der Schulnder danach die sofort die Umstellung auf das P-Konto beantragt und diese dann Ihm unabhängig der Pfändung seinen Sockelbetrag von 1028.89 Euro direkt wieder freigibt ?

Sowie am kommenden Ersten dies dann auch der Fall ist ?


2011 war dies ja so problemlos noch möglich, hat sich seit 01.01.2012 etwas in diesem "nachträglich Beantragen,wenn vorher keine Pfändung auf dme Konto bestand " geändert ?

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