Partnerschaftsvertrag, Mitgliedsbeiträge eintreibe

22. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.08.2010 22:00:48
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 102x hilfreich)
Partnerschaftsvertrag, Mitgliedsbeiträge eintreibe

Hallo Forumsmitglieder,

ich will kurz meinen Fall erläutern:

seit August 2009 Gewerbescheinanmeldung, parallel Gründerzuschuss
seit Mai 2010 bin ich in einem Netzwerk für Selbständige und durch einen
Partnerschaftsvertrag gebunden, der Vertrag läuft ein Jahr.
Der Vertragspartner hat mir bis dato keinen einzigen Auftrag vermittelt, seine einzige Leistung ist die Bekanntmachung meines Kleinunternehmens im Internet, durch eine vorgefertigte Webpräsenz, diese Vorlage wird für alle Selbständige in diesem Netzwerk verwendet. Nachdem ich festgestellt habe,

das keine Aufträge von ihm vermittelt werden, kam es zu einem Streit und ich habe ausserordentlich gekündigt. Er will von mir die restlichen Monatsbeiträge, ca. 1200.- Euro, weil ich normalerweise noch 10 Monate Vertragslaufzeit habe.


Im Vertrag steht es nicht drin, dass er dazu verpflichtet sei, mir Aufträge zu beschaffen, das hat er in einer vorhergehenden Schulung mehrmal mündlich versprochen und ich bin darauf hereingefallen. (selbst Schuld, vorher genauer Vertrag lesen, bevor ich etwas unterschreibe!)
Auf jeden Fall habe ich für die Schulung und 2,5 Monate Mitgliedsbeiträge gezahlt und bereits per Einschreiben gekündigt. Jetzt kommen weitere Mahnung und Anwaltsschreiben.
Wie soll ich mich verhalten - weiter zahlen für nichts? Aufträge wird er mir nicht vermitteln, da kann ich sicher sein und 120.- Euro für anspruchslose Webpräsenz ist nicht drin. Kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen und wie lange dauert das? Soll ich auf Anwaltsbriefe reagieren und Widerspruch einlegen oder einfach ignorieren bis ein gelber Umschlag kommt?
Kann mir bitte jemand helfen?

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-- Editiert am 22.07.2010 02:03

-- Editiert am 22.07.2010 02:04

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6 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das ganze ist natürlich ein zweischneidiges Schwert (nach dem ersten paar Male lesen):

Auf der einen Seite kann es sein, dass Du nach 2 Monaten zu viel erwartest. Wunder passieren selten über Nacht. Aber auf der anderen Seite steht der eigene Vertrag dem Gegenüber und das Wort des Vertragspartners. Gibt es Zeugen die diese Zusicherungen mitbekommen haben, Dir Partner zu vermitteln?
In wiefern ist die Webpräsenz "anspruchslos"? - Sie muss schon den Ansprüchen und Anforderungen genügen, die im Vertrag festgehalten werden. Tut die Seite das nicht, hast Du die Möglichkeit mittels Nachbesserung auf dein Recht zu pochen.
Nach zweimaligen fruchtlosen Versuchen hast Du dann die Chance den Vertrag deinerseits zu kündigen (davon zurückzutreten).

Bevor irgendwie was Vollstreckt iwrd kommt erst ein Mahnbescheid und dann ein Vollstreckungsbescheid, dem Mahnbescheid kannst Du Widersprechen mit der jeweiligen Begründung: "...Nicht erbrachte Leistung"..."Vertragsrücktritt"...was hast passend ist :)

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#2
 Von 
guest-12315.08.2010 22:00:48
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 102x hilfreich)

Also erstmal vielen Dank für die Zeit meinen Fall durchzulesen. Ich habe den Vertrag nochmal durchgelesen. Ein Auszug: "Bei Zahlungsverzug erfolgt kein Mahnwesen. Bei Zahlungsverzug ist ... berechtigt die Vertragsleistungen für den Partner, bis zum Zahlungsausgleich, einzustellen."

Nun, ich verzichte gerne auf die Vertragsleistungen, die für mich keine nennenswerte Leistungen sind. Das einzige was ich brauchen kann sind Aufträge.

An anderer Stelle heisst es, dass kein Vermittlung erfolgt ohne Betriebshaftpflichtversicherung. Ok, ich habe keine, aber wozu den auch (das ist unglaublich teuer und ich habe bereits Schulden) - bis jetzt hat mein Vertragspartner nicht mal den Anschein erweckt einen Auftrag zu vermitteln und weil ich eben mit ihm auf dem Kriegsfuss bin, ist es keine Partnerschaft mehr.

Er hat einen Anwalt beauftragt, der mich auffordert die Beiträge zu zahlen.
Meine Frage ist -

Was kommt als nächstes und auf welche Schreiben genau muss ich mit Widerspruch antworten, welche Briefe kann ich einfach ignorieren?




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-- Editiert am 26.07.2010 09:33

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

In diesem Falle würde ich dem Anwalt mitteilen, sich doch genau an die Vertragsvereinbarungen zu halten und das Mahnwesen zu unterlassen. Du bist gerne bereit die Vorenthaltung der zu erbringenden "Leistung" zu akzeptieren. Desweiteren würdest Du Dich fragen, für welche Minderleistung Du jedne Monat x Euro bezahlen sollt. Bis lang ist noch keine Leistung erfolgt (und auch kein Leistungsnachweis), deswegen bist Du auch nicht bereit irgendwelche Posten zu bezahlen.

Weise am besten schon jetzt auf den Rechtsweg hin und sag dass Du ebenfalls auch diversen Mahnbescheiden und dgl. widersprechen wirst.


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#4
 Von 
guest-12315.08.2010 22:00:48
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 102x hilfreich)

ok, das ist sachlich und nachvollziehbar. Allerdings frage ich mich immer noch, ob ich dem Anwalt überhaupt Rechenschaft schuldig bin und auf seine Standardschreiben antworten soll...? Wäre es nicht sinnvoll mich vor dem Richter zu rechtfertigen bzw. auf ein fertiges Urteil Widerspruch einzulegen. Ich glaube nicht, dass man über Anwalt zu einer brauchbaren Lösung kommt, weshalb ich keinen beauftragen werde. Bin ich da noch auf dem richtigen Pfad oder schlittere ich dem Abgrund entgegen?

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Du sollst ja nicht mit dem Anwalt stundenlang diskutieren. Ein Brief/Fax reicht, das wichtigste hineinschreiben - End of File (EOF)

Das was der Anwalt da macht, wäre ggf. sogar abmahnfähig.

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#6
 Von 
guest-12315.08.2010 22:00:48
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 102x hilfreich)

Ja, richtig, ganz koscher ist diese Angelegenheit nicht, ich habe mit dem Anwalt telefoniert und er sagte, dass er/bzw. mandant oder wie auch immer klagen wird.

Stundenlange Diskussionen bringen wahrlich rein gar nichts, das breite Anwaltsgrinsen konnte man durch den Hörer spüren, während ich argumentierte.

Nach dem Telefonat erklärte ich dem Kläger, dass ich alle Firmenpartner über diesen Streit auf dem laufenden halten will. Er ist an einer Partnerschaft nicht mehr interessiert und ruderte bereitwillig zurück. Is ja klar, negative öffentliche Meinung kann er bestimmt nicht brauchen. Soviel ist die öffentliche Meinung wert, wenn Leute aus der Luft Geld machen.

Herzlichen Dank für den freundlichen Beistand.

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