PfÜB - Herausgabe der Sparbücher ungenügend.

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Henjo11
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
PfÜB - Herausgabe der Sparbücher ungenügend.

Wie müsste man weiter vorgehen, wenn der Schuldner auf die im PfÜB angeordnete Herausgabe der Sparbücher nur ungenügend reagiert und 2 Ausdrucke von vor 3 Tagen mibringt auf denen der aktuelle Saldo steht. Es sind aber keine Bewegungen ersichtlich wohin zum Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungen/Pfändungen die Gelder gegangen sind oder ausgezahlt wurden.

Muss man das so hinnehmen oder gibt es gerichtlich eine weitere Herausgabeforderung z.b. gegen den Drittschuldner(hier das Kreditinstitut)?

Danke falls sich jemand die Zeit nimmt.
Mfg Henjo11

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Henjo11):
Wie müsste man weiter vorgehen, wenn der Schuldner auf die im PfÜB angeordnete Herausgabe der Sparbücher nur ungenügend reagiert und 2 Ausdrucke von vor 3 Tagen mibringt auf denen der aktuelle Saldo steht. Es sind aber keine Bewegungen ersichtlich wohin zum Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungen/Pfändungen die Gelder gegangen sind oder ausgezahlt wurden.

Muss man das so hinnehmen oder gibt es gerichtlich eine weitere Herausgabeforderung z.b. gegen den Drittschuldner(hier das Kreditinstitut)?

Danke falls sich jemand die Zeit nimmt.
Mfg Henjo11


Sie haben den PfÜB doch der Bank geschickt, die müsste Ihnen das gewünschte doch auch geben können, zumindest den Auszug ab Zustellung PfÜB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henjo11
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie haben den PfÜB doch der Bank geschickt, die müsste Ihnen das gewünschte doch auch geben können, zumindest den Auszug ab Zustellung PfÜB


Danke für die Antwort. Und wie bekommt man an Kontoauszüge ab dem Zeitraum davor? Denn die Unterhaltsschulden gab es schon sehr viel länger als der PfÜB erlassen wurde. Und mit Gewissheit wurde das Geld schon davor verschoben.
Und eine Einsicht in das Sparbuch? Würde die Bank soetwas unterstützen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Henjo11):
Und wie bekommt man an Kontoauszüge ab dem Zeitraum davor?


Wenn mit man der Gläubiger gemeint ist, gar nicht.

Zitat (von Henjo11):
Und mit Gewissheit wurde das Geld schon davor verschoben.
Wenn der Schuldner sich aus seiner Sicht schlau verhält, ist er vermutlich genau so vorgegangen, wobei das Wort verschoben einen negativen Klang entfaltet.
Er hat das Geld vom Sparbuch abgehoben.
Zitat (von Henjo11):
Und eine Einsicht in das Sparbuch? Würde die Bank soetwas unterstützen?

Vermutlich nicht, da kein berechtigtes Interesse vorliegt.

Zitat (von Henjo11):
Denn die Unterhaltsschulden gab es schon sehr viel länger als der PfÜB erlassen wurde.

Glaub ich gerne, ist aber nicht relevant.

Berry

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