PfÜB gegen Ehemann

14. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
MausAnja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
PfÜB gegen Ehemann

Hallo, ich habe eine Frage. Wenn gegen den Ehemann ein Guthaben aus der Einkommenssteuererklärung abgetreten hat und daher nun eine Pfändung darauf läuft, darf dann der gesamte Betrag gepfändet werden, wenn a) die Eheleute gemeinsam veranlagt werden und b) der Ehemann im betroffenen Jahr gar keine ESt gezahlt hat, weil arbeitslos. Oder darf dann nur ein Teil fepfändet werden?

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-- Editiert MausAnja am 14.08.2011 01:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116323 Beiträge, 39247x hilfreich)

Eventuell sollte man das noch mal in verständlich formulieren?



quote:
Wenn gegen den Ehemann ein Guthaben aus der Einkommenssteuererklärung abgetreten hat

Hat die Ehefrau gegen den Ehemann abgetreten? Oder der Mann gegen die Frau? Oder der Mann gegen/an jemand ganz anderen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
MausAnja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Huch, stimmt, das ist irgendwie Quatsch. Also: Der Ehemann hat ein Guthaben aus der Steuererklärung 2010 abgetreten. Das Hauptzollamt hat diesen nun gepfändet. Darf das Hauptzollamt nun den gesamten Betrag einziehen oder nur den Teil des Guthabens, den der Ehemann "erwirtschaftet" hat. Die Eheleute werden gemeinsam veranlagt, der Ehemann hat in letzten Jahr jedoch keine ESt gezahlt, da er arbeitlos war.

Ich hoffe, ds ist nun verständlicher!

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#3
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Es darf nur der Teil gepfändet werde, den der Ehemann "erwirtschaftet" hat.
Das Finanzamt muss die Erstattung entsprechend Einkommen "auseinanderrechnen". Liegt dem Finanzamt ein PfÜB nur gegen den Ehemann vor, muss das auch getrennt werden.
Es erfolgt also eine getrennte Veranlagung von Seiten des Finanzamtes.

Mfg.
Hexlein456

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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