Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe bei folgendem Beispiel: Ein PfÜB ist für Frau A ausgestellt. Diese hat aber mittlerweile geheiratet und heißt Frau B. Der Arbeitgeber weiß aber, dass sie früher Frau A hieß, konnte sie also zweifelsfrei dem eingegangenen PfÜB zuordnen.
Muss der PfÜB aufgrund des Namenswechsels neu für Frau B beantragt werden oder kann (darf? muss?) der Arbeitgeber auf Basis dieses "falschen" PfÜB Lohn an den Gläubiger überweisen?
Ich danke euch vorab!
Liebe Grüße
das Möhrchen
PfÜB mit falschem Namen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Pfändungen richten sich gegen eine Person, nicht gegen einen Namen (Sonst wäre ja jeder Rechtschreibfehler, jedes Weglassen eines Nicht-Rufnamens sofort ein formaler Angriffspunkt)... Diese Person muss aber durchaus eindeutig bzw. zweifelsfrei identifizierbar sein. Wenn sie aber zweifelsfrei identifizierbar ist, behält der Pfändungsbeschluss durchaus seine Gültigkeit auch nach der Heirat. Genauso verhält es sich mit Titeln, wenn der Schuldner beispielsweise mittlerweile umgezogen ist.
So zumindest bei natürlichen Personen.
Siehe auch diese Diskussion im Rechtspfleger-Forum: http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-59182.html
Natürlich darf der Arbeitgeber sich dumm stellen und sagen "Frau XYZ ABC" arbeitet nicht hier. Kommt sicher auch bei großen Konzernen mal vor, wo man nicht jeden kennt als Personalsachbearbeitung. Dann müsste der Gläubiger IMHO wie oben im Link beschrieben eine entsprechende Berichtigung beim Rechtspfleger vornehmen lassen mit ggf. kurzem Nachweis der Namensänderung.
Der Arbeitgeber tut gut daran, sich kurz bei der Schuldnerin zu vergewissern, dass sie von der Pfändung weiß bzw. dass es ihre Schulden sind und dann zu vollstrecken. Spart dem Gläubiger Ärger und Kosten, die am Ende ja wieder nur der Schuldnerin aufgebürdet werden.
-- Editiert von mepeisen am 17.08.2015 13:03
Ganz herzlichen Dank!
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