Hallo miteinander,
ich weiß nicht ob meine Frage hier reingehört, daher versuche ich es einmal.
mein problem:
heute habe ich für eine Aufwandsentschädigung für das ganze Jahr auf das Konto meiner Freundin bekommen, da ich selbst keins habe.
Nun habe ich heute erfahren das da eine Pfändung auf dem Konto liegt.
Komme ich trotzdem an mein Geld? Ich habe ja nix mit den Forderungen zu tun und soweit ich weiß sind aufwandentschädigungen unpfändbar.
ich wollte morgen zur bank und denen das so sagen.
wenn jemand kurzfristig rat weiß, wäre ich riesig dankbar.
MfG, Christian
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Pfändung Konto meiner Freundin - es ist aber mein Geld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Das wird die Bank nicht interessieren. Die Bank hat lediglich eine Geschäftsverbindung mit der Freundin und nicht mit dir. Deine "Geschäftsbeziehung" besteht in diesem Sinne nur mit deiner Freundin. Gegen sie hast du Anspruch auf Auskehrung dir zuzuordnender Beträge. Das ist aber unabhängig vom Konto.
Die Pfändung greift das gesamte Konto. Die Freundin kann noch nichteinmal Pfändungsschutz nach § 850 k ZPO
für die Überweisung deines Arbeitgebers erlangen. Das Geld wird also weg sein.
Die Unpfändbarkeit von Aufwandsentschädigungen gilt im Übrigen nur, wenn beim Arbeitgeber direkt gepfändet wird. Ansonsten könnte sie nur über einen Antrag nach § 850 k ZPO
berücksichtigt werden, dafür müsste es aber dein Konto sein.
danke für die antwort, obwohl sie nicht gerade erbauend klingt.
nun war ich heute beim amtsgericht und habe erfahren das von denen überhaupt keine pfändung vorliegt, obwohl uns die liebe firma ksp was anderes sagt. jetzt stehen wir vor einem gesperrten konto, haben nix in der hand und kommen an keinerlei geld.
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Hallo,
dann frag doch mal bei der Bank nach. Die müssen die genauen Daten der Pfändung haben.
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Was soll denn eine "Aufwandsentschädigung" in deinem Fall sein ?
Aber egal, das Geld ist erst mal weg, du bekommst es aber von deiner Freundin zurück. Sobald die mal wieder einen findet der aus versehen Geld aufs Konto überweist.
Uwe
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Eine Aufwandsentschädigung ist z.b. eine Übungsleiterpauschale. Ich bekomme sowas da ich ehrenamtlich stellv. Zugführer beim Katastrophenschutz einer Hilfsorganisation ist. Ich bekomme das nicht monatlich, sondern immer Ende des Jahres in einem Betrag.
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Die Pfändung muss ja nicht vom örtlichen Amtsgericht kommen.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Dazu noch Zoll und Finanzamt.
Uwe
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