Pfändung bzw. rechtswirksamer Freigabebeschluss nach §850k. Abs.4

12. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Miss_Now
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung bzw. rechtswirksamer Freigabebeschluss nach §850k. Abs.4

Guten Tag

Vielleicht hatte jemand hier ja schon einmal ein ähnliches Problem und kann mir Rat geben.

Mein Mann (P-Konto mit zwei Unterhaltsberechtigten) hat aus Altlasten aus der vorherigen Beziehung zwei Kontopfändungen und vor 2 Monaten kam eine Lohnpfändung hinzu.
Aufgrund dieser hat er beim Amtsgericht Anfang Mai einen Antrag auf Freigabe des bereits beim Arbeitgeber gepfändeten Lohnes gestellt (§850K. Abs.4).

Am 15.05 wurde der erste Beschluss vom Rechtspfleger gefasst, da ihm bei der Umsetzung aber ein Datums Fehler unterlaufen ist so das es erst 2 Monate später gültigkeit gehabt hätte, kam 10 Tage später ein Abänderungsbeschluss mit dem Datum ab bestehen der Lohnpfändung.
Darin wurde auch eine Notfrist von 2 Wochen angegebenen und am 28.05 zugestellt.


Soweit so gut, nun stellt sich die Bank nach diesen 14 Tagen quer den Beschluss Ohne einen Stempel als rechtskräftig anzuerkennen.
Das Amtsgericht sagte meinem Mann er würde keinen Stempel oder ähnliches bekommen, da das Amtsgericht eh erste einen Brief zur Bank schicken müsse, damit die Bank den Beschluss sowie den Nachtrag zurückschickt damit diese als Rechskräftig zusammen geheftet werden können und dieses Zusammengehefte müsste wiederum wieder zurück zur Bank, sonst wäre keine Rechtskraft erfolgt.

Dadurch stellt sich für uns eine weitere Verzögerung von Wochen ein und somit laufen wir Gefahr dass das Geld aus Mai welches als Übertrag mit in den Juni genommen wurde weil die Bearbeitung so lange dauert, Anfang Juli ausgekehrt wird, da er statt seines Lohnes (nach Abzug der Lohnpfändung) nur den gesetzlich festgelegten Freibetrag von 1869€ erhält.

Können wir irgend etwas unternehmen?


Viele Grüße
Miss_Now

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