Hallo zusammen,
eine Frage habe ich: Kann der Insolvenzverwalter eine Sauna 2x2,5 m pfänden?
Danke für die Antworten
Pfändung einer Sauna
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Schon, aber eher hat er keine Interesse daran.
Eine Sauna kann vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden, wenn diese eine bewegliche Sache ist und nicht Bestandteil des Gebäudes. Eine Sache ist auch dann beweglich, wenn sie ausgebaut werden kann.
Icecycle hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gerichtsvollzieher nur pfänden wird, wenn sich das auch „lohnt“. Wer ersteigert schon eine gebrauchte Einbausauna?
Auch kann eine Pfändung fehlerhaft sein, wenn die durch die Pfändung zusätzlich entstehenden Kosten größer sind, als der zu erwartende Erlös. Abbau und Transport zur Versteigerung durch eine vom Vollzieher beauftragte Firma dürften sicherlich ein paar Hundert Euro kosten.
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Nur, dass es hier nicht um den Einsatz des Gerichtsvollziehers und auch nicht um die Pfändung durch Insolvenzverwalter geht. Vermute mal eher, dass es darum gehen sollte, ob eine solche Sauna in die Insolvenzmasse fällt.
Das sie wohl kaum zum notwendigen Hausrat gehört und an und für sich pfändbar wäre, zählt sie meines Erachtens zur Insolvenzmasse. Eine andere Frage ist, ob der Insolvenzverwalter die Sauna verwerten will oder diese aus Kostengründen freigibt.
Steht die Sauna denn in einem Haus, das im Eigentum des Schuldners steht (also nicht Mietwohnung)? Dann könnte ich mir auch gut vorstellen, dass der Insolvenzverwalter sozusagen anordnet, dass sie im Haus verbleibt, um ggf. den Wert zu erhöhen.
So oder so, ich würde sie auf jeden Fall gegenüber dem Insolvenzverwalter angeben.
Eidechse hat in Bezug auf das Inso-Verfahren Recht.
--- editiert vom Admin
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