Pfändung eines Gemeinschaftskontos

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
flogo100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung eines Gemeinschaftskontos

Hallo alle zusammen, ich habe da mal eine Frage.

Person A hat ein Gemeinschaftskonto mit person B

Auf dem Konto befindet sich nicht viel Geld, sagen wir 100€
wegen Person A wir das Konto gepfändet und ist jetzt mit sagen wir 15000€ überzogen, einen Dispo gibt es nicht.
Wie sieht das jetzt aus Person B die nichts mit der sache zuttun hat, dessen Konto ist ja auch sozusagen im minus, Person B die ja nichts damit zutun hat hat noch ein zweites Konto bei einer anderen Bank, mit viel Geld drauf, könnte es sein das Person B jetzt pech hat und die Bank holt ich das Geld von Ihr obwohl die nichts damit zutun hat?

Gibt es vielleicht die möglichkeit Person B aus dem Konto zukündigen beide Personen sind damit einverstanden?

Danke für Eure Hilfe
Florian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)


Da offensichtlich nur ein Schuldtitel gegen A vorliegt, handelt sich um ein Oder-Konto, bei dem jeder Konto-Mitinhaber berechtigt ist über das Guthaben selbständig zu verfügen.

quote:
Gibt es vielleicht die möglichkeit Person B aus dem Konto zukündigen beide Personen sind damit einverstanden?

In diesem Falle sollte eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank möglich sein.
Wenn gegen B kein vollstreckbarer Schuldtitel, insbesondere auch nicht als Gesamtschuldner mit A oder anders herum, vorliegt, kann das Guthaben des B bei der anderen Bank nicht angetastet werden.

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das zweite Konto bei einer anderen Bank hat mit dieser Pfändung nichts zu tun!
Außer auch dieses wäre gepfändet.
Das "oder" Konto wäre Rechtmäßig gepfändet. Jedoch wie kann es zu Überziehung von 15T€ kommen, wenn gar kein Dispo eingeräumt ist??? Das ist nicht Möglich.
Ein Gläubiger kann auch eine gewährte Kreditzusage pfänden, jedoch bei einem Dispo kann die Bank jederzeit diese Zusage widerrufen, so daß es in der Regel gar nicht dazu kommt, das es bei einer Pfändung zur einer "Überziehung" führt!

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich denke es kann durchwegs passieren, Dass die Bank das geld zurückbucht aufgrund der fehlenden deckung.

In jedem Falle ist hier der Fehler bei der Bank zu suchen, die die Überziehung nicht passieren lassen durfte.

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