Pfändung eines gegenstand durch Ratenkauf?

19. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
kermpe1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung eines gegenstand durch Ratenkauf?

Hallo,

Ich habe bereits einen Eidenstaatlichen Versicherung hinter mir.

Nun sind es knapp 4-5 jahre her und habe einen erneuten besuch und meine freundin 3 wochen später ebenfalls von einem gerichtsvollzieher.

also nach knapp 5 jahren wieder 2 termine.

Ich habe mir per Quelle einen LCD TV in wert von 600€ auf ratenkauf geholt.

Ich habe bis jetzt nur einen einzigen ratenkauf bezahlt. dh. das gerät ist neu und es stehen weitere ratenzahlungen offen.

Darf der gerichtsvollzieher diese pfänden?

Habe mir den LCD aus folgenden gründen gekauft: mein alter 78cm röhrenfernseher ist defekt gewesen und da es sogut wie keine röhrenfernseher gibt habe ich mir halt lcd zugelegt.

vielen dank im voraus für euere antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tuscanylea
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 13x hilfreich)

Ähm Du hast mit ner EV nen Ratenkauf getätigt ?

Sei froh wenn Du keine Betrugsanzeige von Quelle bekommst.......das ist nämlich strafbar

Der GV wird den Fernseher mitnehmen wenn Quelle der Gläubiger in deinem Fall ist. Ganz sicher.

Denn auf Raten gekufte Sachen können gepfändet werden.

Sehe also zu das Du die Raten abdrückst bevor die Wind von Deiner Ev bekommen.

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)

Nun sind es knapp 4-5 jahre her ..
Das bedeutet:
Sind seit dem Tage der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, der Anordnung der Haft oder der Beendigung der sechsmonatigen Haftvollstreckung drei Jahre verstrichen, so gilt die entsprechende Eintragung als gelöscht (§ 915b ZPO ).

> Sei froh wenn Du keine Betrugsanzeige von Quelle bekommst.......das ist nämlich strafbar
@ tuscanylea
Woher hast Du diese Weiseheit? Empfehle die Tatbestandsmerkmale eines
Betrugs (§ 263 StGB ) zu lesen

Da davon auszugehen ist, daß der TV unter Eigentumsvorbehalt gekauft worden ist, wäre eine Austauschpfändung ausgeschlossen, wenn die Zwangsvollstreckung von dem Verkäufer als Gläubiger erfolgt. Ist dies ein anderer Gläubiger, so stünde dem Verkäufer wegen seines Eigentumsrechtes an dem TV ein die Veräußerung hinderndes Recht zur Seite

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#3
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Der GV kann den TV erstmal mitnehmen und dann bei Quelle nachfragen ob dieser verwertet werden darf. Dann stehst du ohne TV aber mir Raten für diesen da. Und glaub mir, Quelle stimmt dem zu.

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Vollstreckungsrecht:
Der Gerichtsvollzieher prüft nur, ob der Schuldner in Besitz der Pfandsache (Fernseher) ist. Er prüft nicht, wer Eigentümer ist. Daher kann auch ein unter Eigentumsvorbehalt erworbener Fernseher, also einer, bei dem die Kaufpreisraten noch nicht abgezahlt sind, gepfändet werden.

Ganz ausnahmsweise kann der Gerichtsvollzieher auch Eigentumsverhältnisse prüfen, wenn diese völlig klar und eindeutig sind. Wenn Sie den Ratenkaufvertrag zur Hand haben und ersichtlich ist, dass Sie noch abzahlen müssen, könnte der Gerichtsvollzieher auf die Pfändung verzichten. Er braucht sich aber auf die Prüfung der Eigentumsverhältnisse nicht einlassen.

Ist der Fernseher, Ihr einziger Fernseher, dann wird der Gerichtsvollzieher wohl aber aus anderem Grund auf die Pfändung verzichten. Ein Fernseher ist nämlich unpfändbar. Ausnahmsweise kann – wie Dieter25 schon angedeutet hat – eine Austauschpfändung vorgenommen werden, bei welcher Ihnen der Fernseher gepfändet wird, und Sie stattdessen ein weniger wertvolles Gerät erhalten. So etwas würde bei einem wirklich wertvollen TV-Gerät gemacht werden, wohl aber nicht bei einem 600,- € Gerät.

Falls der Gerichtsvollzieher den Fernseher doch pfändet, müssen sie sich an den wirklichen Eigentümer, also an Quelle wenden, und den Sachverhalt dort anzeigen, damit Quelle den Fernseher wiederbekommt. Eventuell gibt dass dann aber zivilrechtlich Ärger. Zeigen Sie die Pfändung nicht an (und gibt es irgendwann Probleme mit den Raten), gibt es aber noch viel mehr Ärger.

Strafrecht:
Natürlich durften Sie sich einen Fernseher kaufen. Eine strafbare Handlung liegt nur vor, wenn Sie schon beim Kauf vorhatten, die Raten nicht zu zahlen.
In der Praxis gibt es Fälle – und die meint wahrscheinlich tuscanylea -, bei denen ein Schuldner, der schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, Ratenzahlungskaufverträge abschließt, durch die er finanziell so sehr belastet wird, dass jedem normal denkenden Menschen klar sein muss, dass eine Bezahlung unmöglich ist. Einem solchen Käufer glaubt dann auch ein Strafgericht nicht, dass er beim Kauf ernsthaft vorhatte, die Raten zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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