Pfaendung erledigt, aber noch aktiv auf Bankkonto

30. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go504666-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfaendung erledigt, aber noch aktiv auf Bankkonto

Aus einem Gerichtsurteil stand seit Anfang Nov.18 eine Pfaendung als vorgemerkter Umsatz auf meinem Bankkonto.
Am 12.11.18 zahlte ich den Betrag beim zustaendigen Gerichtsvollzieher in bar.
Dies teilte ich meiner Bank mit, sendete zudem alle relevanten vom GV beglaubigten Unterlagen an die Bank.
Bank schreibt heute, 30.11.18, sie loeschen nichts, dies muesse der Glaeubiger tun.
Dieser ignoriert mich nun allerdings seit Monaten, ein weiteres Verfahren laeuft, der tut erfahrungsgemaess garantiert gar nix zur guetlichen Einigung.
Also bezahle ich mit naechstem Gehalt, also naechsten Montag, den kompletten Betrag ein 2tes Mal?!
Kann ich diese Pfaendung zurueckholen per Widerspruch gegen den Einzug wie bei normalen Lasteinzuegen?
Kann ich mir mein Bargeld vom GV zurueckholen? Der Herr beantwortet meine Frage leider nicht, da nicht erreichbar.
Oder bin ich dieser Firma ( die Baupfusch am Haus fuer viel Geld geleistet hat) auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und darf diesen Betrag dann zusaetzlich einklagen zu allem anderen Aerger?
Bekomme bald nen Herzinfarkt und waere sehr dankbar fuer einen Rat.

-- Editiert von go504666-22 am 30.11.2018 16:35

-- Editiert von go504666-22 am 30.11.2018 16:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Also bezahle ich mit naechstem Gehalt, also naechsten Montag, den kompletten Betrag ein 2tes Mal?!

Natürlich nicht.
Ich würde zum örtlichen Gericht gehen. Dort bei einem Rechtspfleger vorsprechen, alle Unterlagen vorlegen und eine einstweilige Verfügung beantragen. Zum Aufheben der Pfändung und (sofern du das nicht vom GV erhalten hast) mit entsprechender Klage zur Herausgabe des Titels.
Beim Rechtspfleger bitten, dass er das möglichst sofort einem Richter vorlegt und die Bank sofort über die Aufhebung der Pfändung informiert wird.

Sollte sich die Pfändung nicht mehr aufhalten lassen (Sprich mit der Bank, ob sie das Geld erst mal bis zur gerichtlichen Entscheidung parken), verklagst du den Gläubiger auf Rückzahlung.

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