Pfändung - kann selbst genutztes Wohneigentum (Wohnung) gepfändet werden?

14. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2184
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)
Pfändung - kann selbst genutztes Wohneigentum (Wohnung) gepfändet werden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Im Prinzip ja.

24x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2184
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)

Im Prinzip? Gibts da Ausnahmen?

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Wohneigentum kann nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) versteigert werden. Mit der Zustellung des gerichtlichen Anordnungsbeschlusses an den Schudner tritt die Beschlagnahme des Grundstücks (Wohneigentums) zu Gunsten des betreibenden Gläubigers ein
Der Schuldner darf es nicht mehr veräußern, kann jedoch, wie es im Gesetz heißt, über einzelne Stücke innerhalb der Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft auch dem Gläubiger gegenüber wirksam verfügen.

6x Hilfreiche Antwort


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