kann selbst genutztes Wohneigentum (Wohnung) gepfändet werden?
Pfändung - kann selbst genutztes Wohneigentum (Wohnung) gepfändet werden?
14. März 2009
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Frage vom 14. März 2009 | 12:12
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 17x hilfreich)
Pfändung - kann selbst genutztes Wohneigentum (Wohnung) gepfändet werden?
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#1
Antwort vom 14. März 2009 | 14:29
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Im Prinzip ja.
#2
Antwort vom 14. März 2009 | 15:00
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 17x hilfreich)
Im Prinzip? Gibts da Ausnahmen?
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#3
Antwort vom 15. März 2009 | 21:48
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Wohneigentum kann nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) versteigert werden. Mit der Zustellung des gerichtlichen Anordnungsbeschlusses an den Schudner tritt die Beschlagnahme des Grundstücks (Wohneigentums) zu Gunsten des betreibenden Gläubigers ein
Der Schuldner darf es nicht mehr veräußern, kann jedoch, wie es im Gesetz heißt, über einzelne Stücke innerhalb der Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft auch dem Gläubiger gegenüber wirksam verfügen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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