Pfändung trotz Unterhalt

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
scooter37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung trotz Unterhalt

Hallo ich habe mal eine frage und zwar gehen von meinem Lohn 2 Pfändungen ab, desweiteren muss ich Unterhalt zahlen aber mit den 3 sachen komme ich einfach nicht mehr über die Runden.
Kann mann die Pfändungen aussetzen oder so...?
Vielen Dank im vorraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Die Aussetzung der Pfändung ist natürlich möglich. Hierzu sollte man mit dem Gläubiger sprechen. er ist Herr des Verfahrens.

Wer pfändet denn? Wie ist die Freigrenze? Ist der Unterhaltsberechtigte in der Pfändung berücksichtigt worden?

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#2
 Von 
scooter37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind 2 Firmen die Pfändungen vollziehen bei mir und die wissen nicht das ich unterhalt zahle für mein Kind und ich bekomme im monat selten über 1200 euro netto raus

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von scooter37):
und ich bekomme im monat selten über 1200 euro netto raus

Vor oder nach der Pfändung?


Der Freibetrag bei Pfändungen liegt so um die 1200 EUR, mit Unterhaltspflicht noch höher.
Ein P-Konto hat man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Und davon müssen Sie dann den Unterhalt bezahlen?

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#5
 Von 
scooter37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau also nach Pfändung habe ich noch so 1150 Euro über für Unterhalt, Miete und Nebenkosten

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wo wird denn gepfändet? Konto oder Gehalt?

wirdwerden

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#7
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Ist ja anstrengend wann man alles aus der Nase ziehen muss!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Ist ja anstrengend wann man alles aus der Nase ziehen muss!


Sie sind ja nicht in der Pflicht zu ziehen. Wenn es Ihnen zu viel ist, lassen Sie es einfach.

@TE

Zahlen Sie von den verbleibenden 1150 € noch den Unterhalt, oder ist dieser schon bei den Abzügen berücksichtigt worden?

-- Editiert von AltesHaus am 24.03.2020 12:18

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Handelt es sich um titulierten Unterhalt, oder wohnt die unterhaltsberechtigte Person in Ihrem Haushalt?

Berry

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