Hallo,
mal eine Frage:
Herr Meier hat ein P-Konto bei der VR-Bank und eine Pfändung von Firma XY. Herr Meier hat sich mit Firma XY auf eine monatliche Ratenzahlung geeinigt und Firma XY setzt die Pfändung aus und teilt dies auch der Bank mit.
Trotzdem werden von der Bank in den 2 darauffolgenden Monaten ein Betrag von ca. 350,- € und ca. 50,- € an den Gläubiger überwiesen.
Der Gläubiger will das Geld nicht zurücküberweisen sondern verrechnet es mit dem offenen Gesamtbetrag.
Meine Fragen nun:
Ist das Verhalten der Bank unrechtmäßig und eigentlich sogar Diebstahl?
Da Herr Meier das Geld für andere Zahlungsverpflichtungen eingeplant hat, kann er das Geld von der Bank zurückfordern und wenn ja, auf ggf. welche Paragraphen oder Urteile kann sich Herr Meier stützen?
Herzlichen Dank im Voraus für jegliche hilfreich Antwort.
Sonnige Grüße
Chris
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Pfändung trotz ausgesetzter Pfändung?
Hätte da nicht die FirmaXY die Bank von der Aussetzung der Pfändung informieren müssen, da doch die FirmaXY die Pfändung eingeleitet hat????
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
Hallo,
danke für die Antwort.
Die Firma XY hat die Bank ja über die Aussetzung der Pfändung informiert.
Das ist ja auch der Punkt, den sich weder Herr Meier noch die Firma XY erklären können, warum die VR Bank denoch Beträge an die Firma XY überwiesen hat.
Gruß
Chris
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Wann ging denn die Mitteilung über die Aussetzung der Pfändung bei der Bank ein?
Wann erfolgten die Überweisungen?
PS: Warum nennst du denn den Namen der Bank? Die Forenregeln sind dir doch bekannt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
die Mitteilung über die Aussetzung ging direkt nach Zahlung der ersten Rate bei der Bank (VR-Bank oder Sparkasse oder Kreditintitut o.ä.) ein.
Die erste Überweisung von der Bank an den Gläubiger erfolgt ca. 3 Wochen nach der Pfändungsaussetzung und die zweite Überweisung erfolgt ca. 7 Wochen nach der Pfändungsaussetzung.
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Ich fürchte, daß es keine gesetzliche Verpflichtung der Banken zum Ruhen der Pfändung gibt, es sei denn, sie tun das im Wege der Kulanz.
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sorry, das verstehe ich nicht.
der Gläubiger setzt die Pfändung aus, da sich Herr Meier mit ihm geeinigt hat. Somit hat die Bank gar keinen Auftrag mehr, irgendwas zu tun?! Und es soll rechtens sein, dass die Bank einfach eigenmächtig weiterhin Überweisungen durchführt?
Das ist ja fast so, als würde ich einmal Geld von jemandem bekommen und würde mir dann unrechtmäßig immer wieder Geld holen und niemand kann was dagegen machen?!?!?
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Nachfolgend ein Beitrag aus dem Rechtspflegerforum.
Offenbar erfolgt diese Praxis seit Einführung des P Kontos.
"Die Ruhendstellung einer Kontenpfändung ist eine - gesetzlich nicht geregelte - Parteivereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Manche Drittschuldner machen dies mit, andere nicht (z.B. einige Genossenschaftsbanken nicht mehr).
Sollte ein Drittschuldner eine "Ruhendstellung" nicht akzeptieren, kann eine entsprechende Überprüfung allenfalls im Klageweg erfolgen.
Das Vollstreckungsgericht kann jedenfalls diesbezüglich nichts anordnen".
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okay, danke für diese Info.
Dann wird Herr Meier mal schauen, ob er nicht besser das Kreditinstitut wechselt, wenn er von der Bank schon nicht wirklich gut behandelt wird...
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