Hallo,
einer meiner Schuldner (Titel über knapp 100.000€) ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH.
Ich überlege nun, seinen Gesellschaftsanteil pfänden zu lassen, um diesen dann versteigern zu lassen. Ist sowas überhaupt ratsam?
Die besagte GmbH hat einen beträchtlichen Fuhrpark an Fahrzeugen und Maschinen (allesamt im Eigentum, nicht geleast und auch nicht fremdfinanziert), den ich gerne verwerten lassen würde...
Wie läuft das ab?
Danke für Eure Antworten,
ML
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Pfändung von GmbH-Anteil
27. Juni 2012
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Frage vom 27. Juni 2012 | 12:29
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändung von GmbH-Anteil
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#1
Antwort vom 27. Juni 2012 | 13:44
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie läuft das ab? <hr size=1 noshade>
Pfändung erfolgt nach § 857 ZPO .
Der Beschluss ist an die GmbH als Drittschuldner zuzustellen.
Bei der Formulierung des Antrags ist äußerste Sorgfalt erforderlich (es sind nur vermögensrechtliche Rechte pfändbar!).
Verwertung erfolgt nach § 844 ZPO .
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#2
Antwort vom 27. Juni 2012 | 17:58
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Zur Verwertung siehe auch §§ 857 V, 814
ff ZPO
http://www.bdo.de/aktuelles/singleview/article/gmbh-pfaendung-und-verwertung-von-geschaeftsanteilen/
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