Pfändung von GmbH-Anteil

27. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Monsieur Louche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändung von GmbH-Anteil

Hallo,

einer meiner Schuldner (Titel über knapp 100.000€) ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH.

Ich überlege nun, seinen Gesellschaftsanteil pfänden zu lassen, um diesen dann versteigern zu lassen. Ist sowas überhaupt ratsam?

Die besagte GmbH hat einen beträchtlichen Fuhrpark an Fahrzeugen und Maschinen (allesamt im Eigentum, nicht geleast und auch nicht fremdfinanziert), den ich gerne verwerten lassen würde...

Wie läuft das ab?

Danke für Eure Antworten,
ML

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie läuft das ab? <hr size=1 noshade>


Pfändung erfolgt nach § 857 ZPO .

Der Beschluss ist an die GmbH als Drittschuldner zuzustellen.

Bei der Formulierung des Antrags ist äußerste Sorgfalt erforderlich (es sind nur vermögensrechtliche Rechte pfändbar!).

Verwertung erfolgt nach § 844 ZPO .

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Zur Verwertung siehe auch §§ 857 V, 814 ff ZPO

http://www.bdo.de/aktuelles/singleview/article/gmbh-pfaendung-und-verwertung-von-geschaeftsanteilen/

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