Pfändung von Prepaid Kreditkarten Betreiber

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung von Prepaid Kreditkarten Betreiber

Hallo zusammen,
Ich brauche eure Hilfe.

Gestern musste ich völlig erstaunt feststellen, dass ich eine Kontopfändung erhalten habe.
Die Pfändung habe ich von der Firma Skrill aus London erhalten, bei denen ich eine Prepaid Kreditkarte habe.
Sie werben unter anderem damit, dass man sich hier nicht verschulden kann, da man nicht ins minus kommt mit dem Konto.
Im Jahr 2016 habe ich 600 Euro von der Karte auf ein anderes Konto überwiesen.
Skrill hat den Fehler gemacht und mir das Geld doppelt überwiesen.
Somit war ich 600€ im Minus, was eigentlich nicht gehen sollte. Ich habe mich folglich nicht mehr bei Skrill eingeloggt.
Bis heute habe ich nie eine Rechnung oder sonstiges erhalten, allerdings habe ich vor 4 Wochen den Fehler gemacht und mich nach Jahren auf dem Konto Online eingewählt.
Der Kontostand dort betrug vor 4 Wochen sowie heute auch -644.06.
Die Kontopfändung von der Firma Skrill habe ich über 1187.35€ erhalten.
Ist dies so rechtens?
Kann ich hier gegen Vorgehen? Ich habe nie eine Rechnung bekommen und soll nun das doppelte bezahlen?

MfG

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Die Kontopfändung von der Firma Skrill


Vor der Kontopfändung hat der Gesetzgeber ein Gerichtsverfahren gesetzt ... was gibt es über dieses zu berichten?

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und weitere Fragen: Die 600€ einfach behalten? Wie setzen sich die Gebühren zusammen? Wie wird also die Differenz zwischen Hauptforderung und Endforderung begründet?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nichts über ein Gerichtsverfahren.

Im Jahr 2017 bin ich umgezogen, von SKRILL hat wohl niemand meine aktuelle Adresse.
Die 600 € habe ich nicht zurück auf die Prepaid Karte geschickt.
Zur Forderung kann ich leider nichts sagen, schriftlich habe ich noch überhaupt nichts zur Pfändung erhalten, weder von SKRILL noch von meiner Bank.
Ich war heute Morgen in der Bank, da ich gestern kein Geld abheben konnte, meine Bankberaterin hat mir die Infos mitgeteilt. Am Freitag ging die Pfändung bei der Bank ein.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ohne Titel keine Pfändung.
Ohne Gerichtsverfahren keinen Titel.

aber das hier:

Zitat (von go507053-61):
Die 600 € habe ich nicht zurück auf die Prepaid Karte geschickt.


gibt mir zu denken,

Sie haben das Geld eingestrichen und wundern sich, dass der Gläubiger dies nicht so ohne Weiteres hingenommen hat?

Zitat (von go507053-61):
Im Jahr 2017 bin ich umgezogen,


Ordentlich umgemeldet und einen Nachsendeantrag gestellt?

Zitat (von go507053-61):
Am Freitag ging die Pfändung bei der Bank ein.


Da würde ich mal zur Bank gehen und mir den PfÜB mal ansehen, daraus ergbit sich das erkennende Gericht, also welches den Titel erlassen hat, und das Aktenzeichen, da würde ich dann mal weiter forschen ....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, ich habe keinen Fehler gemacht, den Fehler hat SKRILL begangen.
Wieso muss ich dann aktiv das Geld überweisen? Ich habe gewartet bis etwas von SKRILL kommt, tat es aber nie...

Wie kann es ein Gerichtsverfahren über mich bzw. mein Konto geben wenn man mich nicht einmal vorher kontaktiert?
Ich bin hier ganz offiziell gemeldet. Die Bank ect. haben alle meine Adresse.

Das einzige was ich von der Bank noch erfahren habe sind die Anwaltsdaten. Eine Kanzlei aus München.

-- Editiert von go507053-61 am 15.01.2019 15:06

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Wieso muss ich dann aktiv das Geld überweisen? Ich habe gewartet bis etwas von SKRILL kommt, tat es aber nie...


Ein ehrlicher Mensch würde so etwas machen, aber OK. Und natürlich hat SKRILL was getan, die haben die Maschinerie in Bewegung gesetzt und das offensichtlich erfolgreich.

Zitat (von go507053-61):
Wie kann es ein Gerichtsverfahren über mich bzw. mein Konto geben wenn man mich nicht einmal vorher kontaktiert?


Da hat es mit Sicherheit ein Gerichtsverfahren gegeben ... gehen Sie einfach mal zu Ihrer Bank.

Zitat (von go507053-61):
Das einzige was ich von der Bank noch erfahren habe sind die Anwaltsdaten. Eine Kanzlei aus München.


Na dann ... einfach mal anrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Man bekommt 600 EUR zu viel und gibt das zu Unrecht erhaltene Geld nicht zurück.
Man zieht um und teilt Skrill vertragswidrig die neue Anschrift nicht mit.
Man erhält die Mitteilung, das da ein Fehler passiert ist, geht dann auf Tauchstation.

Und wundert sich dann echt, dass die Bank als Folge die Keule rausholt?



Zitat (von go507053-61):
Bis heute habe ich nie eine Rechnung oder sonstiges erhalten,

Doch. Und die Folge war, das man "abgetaucht" ist.



Zitat (von go507053-61):
Ich habe gewartet bis etwas von SKRILL kommt, tat es aber nie...

Was hätte man sich denn gewünscht?



Zitat (von AltesHaus):
Da hat es mit Sicherheit ein Gerichtsverfahren gegeben

Ja. Denn auf "bitte bitte" macht die Bank kein Konto dicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh ein richtiger Menschenkenner...

Welche Mitteilung habe ich denn erhalten?

Genau und ich bin auch nur auf Grund der 600€ umgezogen, wollte eigentlich auch eine neue Identität annehmen hat aber leider nicht geklappt...

Ich wunder mich nicht, dass die Bank das Geld einfordert. Ich wunder mich, dass sie dies 3 Jahre später macht.
Man ist bei SKRILL mit seiner Mailadresse angemeldet, es kam bis heute keine einzige Mail zu dem Vorfall.
Ich wunder mich dass es ein Gerichtsverfahren gibt und das Gericht nicht sehen kann wohin ich mich umgemeldet habe!

Danke für deine Hilfe...

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Welche Mitteilung habe ich denn erhalten?


... na zum einen den Kontoauszug auf dem Sie erkannt haben, dass Sie Geld erhalten haben, welches Ihnen nicht zustand, dann wurde ein Mahnverfahren id Wege geleitet, glücklicher Weise ist man über den Handel umgezogen und ... hat sich nicht richtig gekümmert.

Zitat (von go507053-61):
Ich wunder mich nicht, dass die Bank das Geld einfordert. Ich wunder mich, dass sie dies 3 Jahre später macht.


Vor Ablauf der Verjährung, alles im grünen Bereich und das Mahnverfahren wird auch gedauert haben.

Zitat (von go507053-61):
Ich wunder mich dass es ein Gerichtsverfahren gibt und das Gericht nicht sehen kann wohin ich mich umgemeldet habe!


GAB, es GAB ein Gerichtsverfahern. Sie sollten mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen und um eine Kopie des Titels bitten, dann sollten Sie schon mal Geld locker machen .... 600 EUR weden ja noch da sein, DENN ausgeben durften Sie das nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, auch das volle Geld wäre da.
Mir geht es um die Höhe des Betrags und das dies quasi aus dem nichts geschieht. Bei einem normalen schreiben des Anwalts hätte man dies ohne Pfändung klären und begleichen können.
Das lustige ist, ich habe ja noch vollen Zugriff auf mein SKRILL Konto und könnte dort den negativen Betrag ausgleichen. Was wäre dann?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Ich wunder mich, dass sie dies 3 Jahre später macht.

Da gibt es etwas, das nennt sich Verjährung. Bevor die eintritt muss man das ganze vor Gericht bringen, dann beträgt die Verjährung mindestens 30 Jahre.



Zitat (von go507053-61):
es kam bis heute keine einzige Mail zu dem Vorfall.

Wozu auch? Da man Bescheid wusste, war eine weiter Info nicht notwendig.



Zitat (von go507053-61):
Ich wunder mich dass es ein Gerichtsverfahren gibt

Siehe oben, Verjährung. Und weil man dann den Schuldner so schön pfänden kann, also gar nicht mehr darauf angewiesen ist, das er freiwillig seine Pflichten erfüllt.



Zitat (von go507053-61):
und das Gericht nicht sehen kann wohin ich mich umgemeldet habe!

Das interessiert das Gericht auch nicht. Es führt mit den vom Gläubiger gelieferten Daten ein automatisiertes Mahn- und Vollstreckungsverfahren durch, wenn kein Widerspruch / Einspruch erhoben wird.



Zitat (von go507053-61):
Was wäre dann?

Dann hätte man immer noch mindestens 543,29 EUR Schulden.
Das würde aber vermutlich dazu führen, das erst mal dennoch das ganze Geld gepfändet wird.


Als erstes müsste man sich man mal mindestens das Aktenzeichen besorgen, besser eine Kopie des Titels.
Dann müsste man eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, aufgrund der Fehlzustellung. Da müsste man sich dann einen entsprechenden Meldenachweis besorgen.

Und dann prüfen, was genau da alles gefordert wird, was man angreifen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wichtig wäre IMHO bei dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gezielt auch dazu zu schreiben, dass man Teileinspruch gegen den Mahnbescheid einreicht. Denn die Hauptforderung ist unstrittig. Etwaige Zinsen ggf. auch. Näheres, sobald man den Titel selbst in den Händen hält.

Ist auf dem gepfändeten Konto Geld? Geht da Geld ein? Wenn ja, wie viel? Gibt es Unterhaltspflichten (wegen Freibetrag)? P-Konto ist bereits beantragt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wichtig wäre IMHO bei dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gezielt auch dazu zu schreiben, dass man Teileinspruch gegen den Mahnbescheid einreicht.


Ja, wenn man dagegen vorgehen wird ... es macht nicht den Anschein. Aber vorab benötigt man den Titel (zumindest in Kopie) um zu sehen was da eigentlich gefordert wurde.

Allerdings mit vorgerichtlichen Kosten ist der Forderungsbetrag plausibel.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nicht wirklich. Kommt halt drauf an, ob du eine Kostendopplung als normale vorgerichtliche Kosten ansiehst. Davon abgesehen wäre der Verzug strittig... Das hat in Konsequenz ggf. gravierende Auswirkungen auf sämtliche weiteren Kosten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nicht wirklich. Kommt halt drauf an, ob du eine Kostendopplung als normale vorgerichtliche Kosten ansiehst.


Eigentlich nicht.

600 EUR HF
147 EUR vorgerichtliche Kosten (hab das mal gerundet)
200 EUR Mahnverfahren

Da wären wir schon bei 947 EUR ... hinzu kommen evtl. Mahngebühren und weitere Kosten, wie zB die Ermittlung der neuen Anschrift, evtl. lief da schon mal eine Vollstreckung ins Leere. Alles ist möglich.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
147 EUR vorgerichtliche Kosten (hab das mal gerundet)

1,3 Gebühr mit Auslagen wären nur 124€. Wobei das natürlich im Detail auch zu viel wäre.

Zitat:
200 EUR Mahnverfahren

Wie kommst du auf diesen Betrag?
Das Inkasso kriegt nur 25€ pauschal. Gerichtskosten 32€.

Insofern käme ich in Summe nur auf 600+124+25+32 = 781€

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Da is doch ein Anwalt involviert?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Stimmt, habe ich überlesen. Ändert aber nicht so richtig viel, da bei dem dann einiges angerechnet werden muss. Auf 200€ fürs Mahnverfahren kommt man da nicht.

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