Pfändung wegen irrtümlich vergebener Leistungen

2. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Yokat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung wegen irrtümlich vergebener Leistungen

Hallo,

Ich bezog lange Zeit Bafög und nach meinem Bachelorstudium begann ich ein Masterstudium, wobei ich nach einem Semester die Hochschule wechselte. Daraufhin wurde mir mündlich und schriftlich mitgeteilt, dass ich ab sofort keine Bafög-Leistungen mehr beziehen werde.

Zwischenzeitlich bin ich umgezogen und habe aber, trotz des Briefes, etwa ein halbes Jahr lang weiterhin Bafög bezogen, was ich auch zum (über)leben ausgegeben habe. Von meinem Umzug wusste das Amt nichts.

Nach diesem halben Jahr, stellten sich die Zahlungen ein und ich ging davon aus, dass eben noch ein Semester finanziert wurde und alles damit jetzt 'gegessen' sei.

Vor einigen Tagen wollte ich jedoch Geld abheben was nicht ging, und meine Bank teilte mir mit, dass mein Konto gepfändet wurde.

Wie sich herausstellte, schickte das Bafögamt mehrere Briefe an meine alte Adresse, die allesamt nicht zurückgesendet wurden. Daraufhin wurde die Pfändung meines Kontos eingeleitet - und das mitten in meinen Bewerbungsprozessen für ein Stipendium für meine bereits begonnene Promotion, in der auch Bonität geprüft wird!

Nun weiss ich im nachhinein, dass eben kein Semester 'zuendefinanziert' wurde, sondern das Amt nur einen Fehler machte. Das Geld habe ich jedoch schon lange ausgegeben und beziehe zur Zeit Einkommen aus einer Nebentätigkeit von etwa €400, während meine Frau Hauptverdienerin ist mit einem Bruttoeinkommen von etwa €1600.

Meine Frage: Was sind meine Möglichkeiten? Muss ich das Geld wirklich zurückzahlen? Schließlich habe ich weiterhin Geld bekommen, obwohl das Bafögamt mir selbst bestätigt hat, dass es nichtsmehr auszahlen wird. Desweiteren ging ich davon aus, dass es legitim ist - abgesehen davon, kann ich keine knapp €3000 zur Zeit aufwenden. Selbst Ratenzahlung wird knapp.

Ich freue mich über jede Hilfe bei dem Fall..




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
letztlich hast du Leistungen bezogen die dir nicht zugestanden haben, was dir auch mitgeteilt wurde. Das du durch einen Fehler nun dennoch Zahlungen erhalten hast, bedeutet nicht, dass diese dir auch zugestanden haben! Also ergibt sich ein Rückforderungsanspruch!
Das du die Briefe nicht erhalten hast, ist auch nicht unbedingt ein Problem der Bafögstelle!
Kurz: Um eine Rückzahlung wirst kaum herumkommen, die Kontopfändung war legitim! Du kannst mit dem Amt eine Ratenzahlung vereinbaren. Ansonsten läuft halt das übliche Forderungsinkasso verbunden mit Kosten und Zinsen...

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#2
 Von 
Yokat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann hat sich mein Verdacht bestätigt.. Vielen Dank!

Ich finde es eben nur etwas heftig, dass ich keine Briefe erhalten habe (gut, Adressänderung nicht mitgeteilt) und ich erst von der Action erfahre, wenn alles schon zu spät ist.
Ich denke €10/Monat werde ich verkraften können..

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130747 Beiträge, 41578x hilfreich)

quote:
Ich finde es eben nur etwas heftig, dass ich keine Briefe erhalten habe

Das ist deine eigene Schuld.



quote:
Ich denke €10/Monat werde ich verkraften können..

Ist das deine Ratenvorstellung für die 3000 EUR abzuzahlen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
hegowa
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 100x hilfreich)

Trotz meiner immer wieder kritisierten schuldnerfreundlichen Einstellung muss ich Dich fragen, was Du studierst.

Wenn Du einen Bescheid darüber erhältst, dass Dir "ab sofort" kein Bafög mehr zusteht und Du kassierst weiterhin munter das Bafög, ziehst um ohne der Behörde den Umzug zu melden, hast Du wohl das falsche Studienfach gewählt.

Warum soll das Bafög noch ein halbes Jahr weiter gezahlt werden, wenn in dem Bescheid steht, dass Du das Bafög "ab sofort" nicht mehr bekommst?

Wovon hättest Du denn gelebt, wenn das Bafög tatsächlich eingestellt worden wäre?

Natürlich hat die Behörde hier einen Fehler gemacht, aber das Geld zu verbrauchen ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass es Dir nicht zusteht, ist mehr als blauäugig.

Du kannst Dir natürlich ein P-Konto einrichten oder das Konto in eine P-Konto umwandeln lassen, dann sind Geldeingänge bis 1.028,89 € geschützt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130747 Beiträge, 41578x hilfreich)

quote:
Du kannst Dir natürlich ein P-Konto einrichten oder das Konto in eine P-Konto umwandeln lassen, dann sind Geldeingänge bis 1.028,89 € geschützt.

Diese Antwort ist so pauschal nicht korrekt.

Denn es kann durch richterlichen Beschluss zur Änderung dieser Summe kommen. Dann steht man - gerade in diesem Fall - auch mal mit wesentlich weniger monatlich da.





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