Pfändungs- & Einziehungsverfügung Finanzamt

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
bslbsl
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Pfändungs- & Einziehungsverfügung Finanzamt

ich habe wegen "Gebühr für Umsetzung eines Fahrzeugs" nach mehreren Gebühren, Kostenbescheiden nun einen Brief vom Finanzamt mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung erhalten, der Gläubiger ist die Landeshauptkasse Berlin,
Es handelt sich um einen Betrag von ca. 140 Euro.
Seit dem Brief sind so ca. 10-12 Tage vergangen, es wurde nicht gehandelt (Gründe dafür sind nicht zu beachten).

Ich arbeite, habe regelmäßiges Einkommen und nun ist es bei meinem Arbeitgeber eingegangen, wo mich die Buchhaltung heute darauf angesprochen hat.
Was genau wird jetzt passieren, den Schritt habe ich nicht verstanden?

Bzw. wie kann ich das Problem SCHNELLSTMÖGLICH aus der Welt schaffen? Das Geld dazu habe ich, bin bereit es sofort zu überweisen oder bar einzuzahlen

Bilder vom Brief, sorry für die Aufnahme
https://ibb.co/d99vH8
https://ibb.co/bEBmPo



-- Editiert von Moderator am 25.06.2018 23:14

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2018 23:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bslbsl
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry @ Moderatoren
hab den Thread jetzt doppelt geöffnet in nem anderen Unterforum, so sollte es nicht sein
Weiss nicht wo es am besten aufgehoben ist

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Mal bei der Buchhaltung nachfragen, ob die Pfändung schon beim monatlichen Lohnlauf berücksichtigt wurde.
Falls ja, wird das Geld vom Arbeitgeber überwiesen.

Falls nein, kann man das Geld in bar beim Vollstrecker vorbeibringen und der hebt die Pfändung dann auf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bslbsl
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal bei der Buchhaltung nachfragen, ob die Pfändung schon beim monatlichen Lohnlauf berücksichtigt wurde.
Falls ja, wird das Geld vom Arbeitgeber überwiesen.

Falls nein, kann man das Geld in bar beim Vollstrecker vorbeibringen und der hebt die Pfändung dann auf.


Danke für die Antwort, genau so wars, Bar bezahlt, alles aufgehoben.

0x Hilfreiche Antwort

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