Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - 2 Anträge ausfüllen?

15. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
PabloEimar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - 2 Anträge ausfüllen?

Hallo zusammen,

es geht um folgendes und zwar habe ich gegen einen Schuldner einen Vollstreckungstitel erwirkt.
Die Vollstreckung schlug fehl, da der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Ich habe jedoch eine Kopie des Vermögensverzeichnisses des Schuldners bekommen.

Laut diesem befindet sich etwas Geld auf dem Konto, des Weiteren verfügt der Schuldner über Genossenschaftsanteile einer Bank.

Ich möchte nun das Konto pfänden und die Genossenschaftsanteile.

Muss ich hierzu 2 Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Anträge ausfüllen?

Falls ja, welche genau Bezeichnung haben diese?

Vielen Dank für jede Hilfe vorab.

Beste Grüße,

PabloEimar

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)


Ein PfÜB sollte reichen, da du ja alle Konten bei der Genossenschaftsbank pfändest.

Normalerweise belaufen sich die Höhe der Anteile auf 25 - 50 €, also überlege dir, ob sich das wirklich lohnt.

Falls der Schuldner schon amtsbekannt nicht über pfändbares Gut verfügt, solltest du auf einen PfÜB wegen der paar Kröten verzichtet, ist unwirtschaftlich und rechnet sich nicht.

Hat er eine Mietkaution geleistet? Wenn ja, dann kannst du die pfänden, kommst zwar noch nicht dran, aber das Geld ist ja dann erst mal gesichert, evtl. rüttelt das den Schuldner auf und er fängt an Raten zu zahlen. Meine Devise ist: Besser in Raten und wenn auch kleine, als keine :)

LG AltesHaus

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die Vollstreckung schlug nicht Fehl wg. der EV, sondern weil der Schuldner Amtsbekannt fruchtlos ist...
Sind Giro-/Sparkonto und Genossenschaftsanteile bei einer Bank, genuegt ein Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluß! Hier muesste allerdings neben der Kontopfaendung auch die Pfaendung der Genossenschaftsanteile beantragt werden!
Die Pfaendung der Genossenschaftsanteile kommt aber nur dann zu tragen, wenn diese von einem Treuhaender oder vom Inhaber selbst gekuendigt wuerden!
Die Pfaendung waere ein Versuch Wert - fuehrt aber zu nix! Der Schuldner hat sicher lange ein neues Konto! Ggf. das Rentenkonto pfaenden - mag zwar in ferner Zukunft sein, aber wenigstens eine Moeglichkeit!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Sag mal, hat der überhaupt mehr auf dem Konto als den Selbstbehalt???

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