Hallo,
ich habe einen PfüB gegen eine Privatperson wegen offener Geldforderungen erlassen. Im Beschluss geht es um die Zusammenrechnung von Alters+Witwenenrente und dem Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung. Nach Zustellung bei der DRV Mitteldeutschland erhielt ich Kenntnis, das die Altersrente durch die DRV Bund gezahlt wird.
Was muss ich jetzt tun, nochmals einen komplett neuen PfüB mit 3 Drittschuldnern erlassen oder eine Ergänzung zum vorliegenden Beschluss erwirken?
Wo trage ich ein wer die Zusammenrechnung der 3 Einkommen und die Überweisung des pfändbaren Betrages vornehmen soll.
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich.
-- Editiert von Verzweifelte123 am 29.11.2020 10:06
Pfändungs-und Überweisungsbeschluss
29. November 2020
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Frage vom 29. November 2020 | 09:51
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändungs-und Überweisungsbeschluss
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#1
Antwort vom 30. November 2020 | 08:30
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatWas muss ich jetzt tun, nochmals einen komplett neuen PfüB mit 3 Drittschuldnern erlassen oder eine Ergänzung zum vorliegenden Beschluss erwirken? :
Wenn der DRV der jetzige PfÜB nicht genügt bedarf es eines neuen.
Eine Berichtigung ist grundsätzlich nicht möglich, da seitens des Vollstreckungsgerichts kein Fehler erfolgte.
Man könnte es jedoch zuerst versuchen mit einem Antrag auf Abänderung. Ich würde das aber ablehnen.
ZitatWo trage ich ein wer die Zusammenrechnung der 3 Einkommen und die Überweisung des pfändbaren Betrages vornehmen soll. :
Gar nicht. Lediglich bei der Pfändung von mehreren Arbeitseinkommen ist anzugeben, aus welchem Einkommen der Schuldner seinen Lebensunterhalt hauptsächlich bestreitet.
Es ist Aufgabe der Drittschuldner sich in Verbindung zu setzen, die nötigen Daten auszutauschen und die Berechnung vor zu nehmen.
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