Pfändungs-und Überweisungsbeschluss mehrere Dittschuldner

30. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Verzweifelte123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändungs-und Überweisungsbeschluss mehrere Dittschuldner

Hallo,bin am verzweifeln, kann mir jemand helfen?
Ich habe einen PFÜB gegen eine Privatperson wegen offener Geldforderungen (Titel beigefügt) unter dem Aspekt der Zusammenrechnung von Alters-und Witwenrente und dem Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung gegen 2 Drittschuldner, die DRV MItteldeutschland und den Arbeitgeber erlassen. Beide Dokumente wurden zugestellt, die Drittschuldnererklärung der DRV Mitteldtschl., welche das Einkommen aus Witwenrente u. Minijob ausweist liegt vor. Im Verfahren stellte sich heraus, dass die Altersrente von der DRV Bund, also ein weiterer Drittschuldner gezahlt wird. Nur unter Zusammenrechnung aller 3 Einkommen ergibt sich ein pfändbarer Betrag. Mit anwaltlicher Hilfe habe ich nun einen neuen PFÜB für die DRV Bund, wieder betr. Zusammenrechnung der 3 Einkommen gestellt, den Titel und die mir vorliegende DS-erklärung, aus der die Einkommen der bereits zugestellten Drittschuldner ersichtlich sind beigefügt. Der Antrag wurde innerhalb von 2 Tagen mit der Begründung ich muss einen komplett neuen PFÜB für alle 3 DS stellen zurückgewiesen. Nicht nur, dass mir hierdurch doppelte Kosten entstehen, auch durch die geforderte Rücknahme des bereits zugestellte PFÜB kann es nun passieren, dass ich als Gläubigerin nicht mehr an erster Stelle der Personen stehe, die offene Forderungen gegen die Schuldnerin geltend machen.
Ich hoffe, dass ich mich hier verständlich ausgedrückt habe. Bitte nur Kontakte von Personen mit juristischen Kenntnissen auf diesem Gebiet. Vielen Dank.

-- Editiert von Moderator am 30.01.2021 14:21

-- Thema wurde verschoben am 30.01.2021 14:21

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

:forum:

123recht.de: Eure Erfahrungen mit 123Recht.de, Anregungen, Änderungswünsche...



Zitat (von Verzweifelte123):
Bitte nur Kontakte von Personen mit juristischen Kenntnissen auf diesem Gebiet.

Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.
Die gesuchten Spezialisten finden sich aber gleich nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de/



Man ist doch durch einen Anwalt vertreten, warum fragt man nicht den?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.05.2021 11:23:22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
ich muss einen komplett neuen PFÜB für alle 3 DS stellen


Ja, das ist mir auch schon passiert. Also nochmal neu einreichen. Vorher klären, ob

Zitat (von Verzweifelte123):
die Altersrente von der DRV Bund, also ein weiterer Drittschuldner


Wer ist denn tatsächlich der Drittschuldner? DRV Bund könnte nur die auszahlende Stelle sein und die DRV Mitteldeutschland dann der eigentliche Drittschuldner.

Zitat (von Verzweifelte123):
Nur unter Zusammenrechnung aller 3 Einkommen ergibt sich ein pfändbarer Betrag.


Erst mal klären, ob tatsächlich drei Einkommen vorhanden sind.

Zitat (von Verzweifelte123):
Nicht nur, dass mir hierdurch doppelte Kosten entstehen,


Nein, dem Schuldner entstehen Mehrkosten in Form von "bisherigen Vollstreckungskosten". Bezahlen muß man aber zunächst selbst.

Zitat (von Verzweifelte123):
Mit anwaltlicher Hilfe


Ein Anwalt kann für diese ZV-Aufträge nur kleinste Gebühren abrechnen, insofern ist hier nicht viel Engagement zu erwarten.

Zitat (von Verzweifelte123):
als Gläubigerin nicht mehr an erster Stelle der Personen stehe


Das ist leider so. Steht denn in der DS-Erklärung schon was von "vorrangigen Forderungen"?

Ich mache es immer so: zunächst dem Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag erteilen. Der versucht dann, zu pfänden.

Bleibt die Pfändung erfolglos, hat der Schuldner eine Vermögensauskunft abzugeben. Dann kann man zusätzlich eine "Kontenstammdatenabfrage" beauftragen. Möglicher Drittschuldner wäre auch eine Bank/Sparkasse - so habe ich mal ein Schließfach eines Schuldners ausgegraben und bin fündig geworden. Da lagen nämlich Klunker drin...

Danach kann man sehen, wo noch andere Pfändungsmöglichkeiten bestehen.

Und erst dann den PfÜB beantragen.

Allerdings muß man zunächst finanziell in Vorleistung gehen.






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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von BugsieSiegel):
Nein, dem Schuldner entstehen Mehrkosten in Form von "bisherigen Vollstreckungskosten".

Hier entstehen gar keine Mehrkosten. Einfach einen berichtigten Antrag zum gleiche gerichtlichen AZ stellen.
Und wenn man selbst so dumm ist einen neuen Antrag zu stellen, dann sind diese Mehrkosten in keinster Weise erstattungsfähig.

Im Übrigen schließe ich mit dem Beitrag zu #1 vollkommen an.

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#4
 Von 
guest-12305.05.2021 11:23:22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
Mit anwaltlicher Hilfe

Der Antrag wurde innerhalb von 2 Tagen mit der Begründung ich muss einen komplett neuen PFÜB für alle 3 DS stellen zurückgewiesen


Zitat (von Ballivus):
Und wenn man selbst so dumm ist einen neuen Antrag zu stellen


Das zeigt doch mal wieder, dass Anwälte und Rechtspfleger auch nicht unfehlbar sind.

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#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
Bitte nur Kontakte von Personen mit juristischen Kenntnissen auf diesem Gebiet.


Guter Rat ist teuer, und schon die Anmeldung ist diesem Forum ist kostenlos. Insofern sollte man sich nicht allzu viel erhoffen von Personen mit juristischen Kenntnissen auf diesem Gebiet.

Zitat (von Verzweifelte123):
Im Verfahren stellte sich heraus, dass die Altersrente von der DRV Bund, also ein weiterer Drittschuldner gezahlt wird.


Zitat (von BugsieSiegel):
DRV Bund könnte nur die auszahlende Stelle sein und die DRV Mitteldeutschland dann der eigentliche Drittschuldner.


Diese Aussage erscheint mir richtig.

Zitat (von Verzweifelte123):
Nur unter Zusammenrechnung aller 3 Einkommen ergibt sich ein pfändbarer Betrag.


Unter der Annahme, daß die DRV Bund nur die auszahlende Stelle ist, gibt es keinen dritten Drittschuldner und auch kein drittes Einkommen.

Zitat (von Verzweifelte123):
Alters-und Witwenrente


Schon mal daran gedacht, beim Finanzamt evtl. Steuerrückerstattungen zu pfänden?

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#6
 Von 
Verzweifelte123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Die DS-erklärung der DRV Mitteldeutschland weist das Einkommen aus Witwenrente und Minijob aus. Kostenträger für die Altersrente ist die DRV Bund, hier also der"neue bzw. 3.Dittschuldner."
Es entstehen doppelte Kosten für die nochmalige Zustellung der bereits zugestellten Drittschuldner aus dem ersten PFÜB. Ich habe den PFüB für die DRV BUND unter Anleitung einer Anwältin erstellt und trotzdem erkennt die Rechtspflegerin des AG diesen nicht an.

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#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
Witwenrente und Minijob aus. Kostenträger für die Altersrente ist die DRV Bund,


OK, dann gibt es tatsächlich drei Einkommen, bestehend aus Witwenrente (DRV Mitteldeutschland), Minijob und eigener Altersrente des Schuldners (DRV Bund).

Zitat (von Verzweifelte123):
erkennt die Rechtspflegerin des AG diesen nicht an


Hat sie eine Begründung geliefert?

Das sollte eigentlich auch ohne neuen PfÜB funktionieren.

Einfach zum vorhandenen PfÜB beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte gem. ZPO § 850e Nr. 2 stellen und kurz begründen. Der Schuldner wird zu dem Antrag noch angehört. Nur was will der schreiben? Durch Zusammenrechnung von drei Einkommen wird zwar der pfändungsfreie Betrag überschritten, aber zahlen will ich trotzdem nicht?

Ansonsten fließen die drei Einkommen ja auf dem Bankkonto zusammen. Also zusätzlich das Konto pfänden.









-- Editiert von BudWiser am 31.01.2021 15:43

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Nachtrag:

Zitat (von Verzweifelte123):
Es entstehen doppelte Kosten für die nochmalige Zustellung der bereits zugestellten Drittschuldner aus dem ersten PFÜB.


§ 788 (1): Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (ZPO § 91), dem Schuldner zur Last.

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.

Wenn hier ein neuer PfÜB-Antrag gestellt werden muß zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, dürfte der Schuldner diese Kosten zu tragen haben.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Verzweifelte123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Begründung der Rechtspflegerin:" der frühere PfÜB kann nicht mit dem neuen PFÜB zusammengerechnet werden." u. Beruft sich auf Paragraph 829 u. 850e ZPO. Die Zusammenrechnung der Einkommen habe ich auf Seite 1 beider PFÜB beantragt.
Mit dem 1.PFÜB ging ich davon aus das beide Renten von der DRV Mitteldeutschland gezahlt werden.Erst mit der DS-Erklärung erhielt ich Kenntnis, dass es mit de DRV BUND einen weiteren Drittschuldner gibt.

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#10
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
der frühere PfÜB kann nicht mit dem neuen PFÜB zusammengerechnet werden


Die früheren PfÜbs wurden bereits zugestellt, und wenn ein neuer zweiter PfÜB, in welchem die Forderungen des bereits zugestellten ersten PfÜB nochmals enthalten sind, beißt sich da was. Denn aus beiden PfÜB kann separat und unabhängig voneinander vollstreckt werden - das wäre eine unzulässige Doppelvollstreckung.

Deshalb nochmal mein Vorschlag, zu dem bereits zugestellten ersten PfÜB einen Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte gem. ZPO § 850e Nr. 2 stellen.

Das wäre m.M.n eigentlich der formal richtige Weg.

Begründung wäre

Zitat (von Verzweifelte123):
Erst mit der DS-Erklärung erhielt ich Kenntnis, dass es mit de DRV BUND einen weiteren Drittschuldner gibt.


Ein entsprechender Antrag hätte zudem den Vorteil, daß man nicht noch weiter (bis auf Portokosten) finanziell in Vorleistung gehen muß.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Verzweifelte123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Jetzt melde ich mich noch mal. Habe vergangene Woche mit Unterstützung des Gerichtsvollziehers nochmal einen neuen PFÜB ausgestellt. Im Nachhinein musste ich feststellen, dass er mit dem bereits vorliegenden u.zurückgewiesenen PFÜB identisch ist u. ich ihn so nicht nochmal einzureichen brauche.
Unabhängig davon habe unter Angabe des AZ vom bereis zugestellten PFÜB (2Drittschuldner) ein scheiftstück verfasst und die Zusammenrechnung aller 3 Einkommen nach Paragr. 850e beantragt.
Leider habe ich dafür niegends einen Vordruck gefunden, auch nicht auf Ergänzung oder Änderung zum vollstreckten PFÜB u. nehme an, dass es solche Formulare auch nicht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
dass es solche Formulare auch nicht gibt.


Man kann im Pfüb-Antrag direkt die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen beantragen (Seite 1, Ankreuzfeld). Andere Formulare gibt es nicht bzw. kenne ich nicht.

Zitat (von Verzweifelte123):
ein scheiftstück verfasst und die Zusammenrechnung aller 3 Einkommen nach Paragr. 850e beantragt.


So macht man es bei Ergänzung eines vorhandenen Pfüb.

Das Vollstreckungsgericht sollte nun einen entsprechenden Beschluß erlassen und allen Drittschuldnern zustellen. Die klären das dann unter sich.

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