Pfändungswillkür stoppen

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
Pfändungswillkür stoppen

Wie in Betreff ja schon erwähnt,möchte ich hier um Rat fragen um eine offensichtliche Pfändungswillkür zu stoppen..........
Bin davon selbst betroffen,und möchte gerichtlich gegen diesen Gläubiger auch vorgehen.Zum Geschehen................
Ich habe diesen Monat ca.780.-Euro Einkünfte,also weit unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze,desweiteren eine Abtretungverpflichtung gegenüber einem Finanzamt...............
Ein Gäubiger möchte nun 400.-Euro einfach so wegpfänden.Zudem besteht noch eine EV.......................
Was ist nun zu tun?

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Ein Gäubiger möchte nun 400.-Euro einfach so wegpfänden


Wie das ? persönlich oder was ! Woher soll ein Gläubiger wissen wieviel Kohle du hast.

quote:
Zudem besteht noch eine EV


Und das ist kein Schutz vor Pfändungen

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Eie EV wird in das Schuldenregister eingetragen,und in der Schufa ebenso.Der Gläubiger hat Schadensbegrenzung zu praktizieren.....
Also, er sollte sich nicht auf meine Kosten erkundigen,wies um meine Finanzen steht................
Und dann ist da auch noch die Abtretungserklärung ,sollte ich über die Pfändungsfreigrenze kommen,hat ein anderer Gläuber auch keinen Zugriff..........
Und die Pfändungsfreigrenze scheint er Gäubiger auch nicht zu kennen,ganz abgesehen davon,daß ich eine erhöhte Pfändungsfreigrenze habe............

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Und was willst du jetzt, die 15 Euro für die Pfändung nicht bezahlen ? Wenn du kein Geld hast hat er ja nichts bekommen.

Wie wäre es denn mal mit Schulden zahlen - sich einigen oder so..

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn ein Gläubiger an erster Stelle eine Abtretungserklärung auf alle meine erzielten Einkünfte über der Pfändungsfreigrenze besitzt,ist er vor allen anderen zu bedienen,er hat auch den gesetzlichen Anspruch darauf,und nicht wie in meinem Fall ein Zweitgläubiger.........................
Und noch einmal,mir darf nicht gepfändet werden,da meine Einkünfte weit unter der Pfändungsfreigrenze liegen,so einfach ist das......
Da zahle ich auch die 15.-Euro nicht.................Sondern werde meine 400.- Euro wieder zurückklagen,mit Zins und Zinseszins...

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#5
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
werde meine 400.- Euro wieder zurückklage


Wo hat der Gläubiger die denn herbekommen?
Im übrigen schreibst du im Eingangsposting noch "Ein Gäubiger möchte nun 400.-Euro einfach so wegpfänden". Hat er nun oder hat er nicht?

Im übrigen ist das Einkommen vom letzten Monat nicht allein maßgeblich für Pfändungsgrenzen. Dumm gesagt, wenn du 10 Mille auf dem Konto hast, aber diesen Monat nur 100 verdient, kannst du ja auch nicht sagen "is nix zu pfänden".

-- Editiert am 09.12.2009 19:57

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Sondern werde meine 400.- Euro wieder zurückklagen,mit Zins und Zinseszins...


Du kannst das Konto vor Pfändungen schützen geht aufs Gericht. Aber nur das laufenden Gehalt. Ersparniss gehen weg.

Kleine Raten erleichten den Umgang mit den Gläubigern ungemein. Oder gleich ein Insolvenzverfahren.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#7
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Nun sicher hast Du da recht,doch ich habe schon seit Monaten wesentlich weniger als die gesetzliche Pfändungsfreigrenze vorschreibt.............
Auch diesen Monat............
Ersparnisse ist nicht,will ich auch nicht............Und nein gepfändet hat er noch nicht.
Er hat es angekündigt,mit Gerichtsvollzieher und so......
Ach ja die Geldschuld liegt schon 18 Jahre zurück..........Ich selbst hab die Unterlagen auch noch nicht,hab vor Gericht eine Schadensersatzklage gewonnen,und die will er wohl bei dem der mir dies schuldet einziehen................


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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
hab vor Gericht eine Schadensersatzklage gewonnen,und die will er wohl bei dem der mir dies schuldet einziehen................


Daher die Aufregung, wie wäre es dem die Forderung einfach abzutreten, dann ersparst du dir die Vollstreckungskosten die alle zu deinen Lasten gehen werden.

Übrigens zu Recht.

quote:
Geldschuld liegt schon 18 Jahre zurück..........Ich selbst hab die Unterlagen auch noch nicht


Der Gerichtsvollzieher bringt den Titel immer mit

K.

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#9
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich denke so recht ist das nicht,hab da zu meinen Gunsten andere Rechtskenntnis,wird so nicht gehen wie mir das hier geraten wird..........War ja schließlich die letzten Stunden nicht untätig,und sobald der besagte Gläubiger dieses Geld auch nur einen Moment versucht einzubehalten,mir pfänden zu müßen oder wie auch immer,hat er ab jetzt sehr geringe Chancen,und natürlich jede Menge
juristischen Ärger;
Man achte immer auf die Kleinigkeiten,und genau da hat er einige gravierende Formfehler gemacht..............Pech für Ihn..........Mit mir nicht......Auch Schuldner haben Rechte................................
Vor allem sollte so mancher Gläubiger sich mit dem Umgang und dem Besorgen von
persönlichen Daten etwas mehr nach den Gesetzgebungen richten......
In meinem Falle hier ist inzwischen die Sachlage Anwaltlich in Arbeit und obendrauf hab ich Strafanzeige wegen Verstoßes nach dem Bundesdatenschutzgesetz gestellt.........
Und im Übrigen,ist die sog.Schuld längst verjährt; Auch in diesen wichtigen Gesetzesgrundlagen scheint sich wohl besagter Gläubiger nicht auskennen.

In diesem Sinne ist für mich diese besagte Sache vom Eis..........................


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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
Und im Übrigen,ist die sog.Schuld längst verjährt;

Na wenn er einen Titel hat (denn nur dann kann man pfänden), dann verjährt der nach 30 Jahren.



quote:
Man achte immer auf die Kleinigkeiten,und genau da hat er einige gravierende Formfehler gemacht.

Kannst du das mal etwas näher ausführen?
Es gibt auch noch andere Betroffene/Hilfesuchende die dies zur erfolgreichen Gegenwehr nutzen könnten ...



quote:
In meinem Falle hier ist inzwischen die Sachlage Anwaltlich in Arbeit und obendrauf hab ich Strafanzeige wegen Verstoßes nach dem Bundesdatenschutzgesetz gestellt....

Viel Glück ... berichte mal wie es weiter geht




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#11
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Morgen,

Selbstverständlich werde ich über den weiteren Verlauf berichten,sobald ich alles chronologisch vorliegen habe,

Mir liegen übrigens auch sehr effektive Maßnahmen bezüglich Inkasso vor,welche ich erfolgreich anwendete.......

Soll und darf allerdings keine Rechtsberatung ersetzen................

Gruß
R

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
Mir liegen übrigens auch sehr effektive Maßnahmen bezüglich Inkasso vor,welche ich erfolgreich anwendete...

Du machst mich ja immer neugieriger ...


Ich kannte bis jetzt immer nur folgendes Schema 'Zurückweisung und Anfordern der Vollmacht/Abtretung, höchst vorsorgliches Bestreiten der Forderung und untersagen der Datenweitergabe' oder die Variante 'Überweisen der Hauptforderung + Auslagen an den Gläubiger/das Inkasso'




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das geht bei Inkassoschreiben aber nicht beim Gerichtsvollzieher oder einen Kontenpfändung. Da ist der Zug lange raus.

Da gibts auch keinen "Trick"

K.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Mein Posting bezog sich ja darauf, das er sagte

quote:
Mir liegen übrigens auch sehr effektive Maßnahmen bezüglich Inkasso vor,welche ich erfolgreich anwendete...



Er sagt ja das er einen Weg für die Pfändung gefunden hat ... eventuell hat der Gläubiger aus Unwissenheit einen Bock geschossen?


Warten wir mal ab was er uns so mitteilt ...




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#15
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
hab vor Gericht eine Schadensersatzklage gewonnen,und die will er wohl bei dem der mir dies schuldet einziehen


Das kann er ja auch. Nennt sich Pfändung beim Drittschuldner. Ob das dann noch innerhalb der Pfändungsgrenzen bleibt, ist fraglich.

quote:
hab da zu meinen Gunsten andere Rechtskenntnis,wird so nicht gehen wie mir das hier geraten wird


Naja, wir haben hier täglich Leute, die meinen, sie wüßten es besser als die Fachleute und die erfahrenen Laien. Solche schwammigen Andeutungen sind normalerweise nur heiße Luft, nix für ungut. ;)

quote:
obendrauf hab ich Strafanzeige wegen Verstoßes nach dem Bundesdatenschutzgesetz gestellt


Das nutzt dir aber nichts. Zum einen ist das Sichverschaffen in der Regel nicht strafbar (nur die Weitergabe). Zum anderen würde eine Pfändung nicht deswegen ins Leere laufen, weil der Gläubiger sich deine Adresse (oder andere Informationen) auf zweifelhafte Weise beschafft hat. Sowas wie ein "Verwertungsverbot" gibt es da nicht, auch wenn deine "andere Rechtskenntnis" das vielleicht meinen mag.

quote:
im Übrigen,ist die sog.Schuld längst verjährt


Eine titulierte Forderung ist nach 18 Jahren nicht mal annähernd verjährt. Im übrigen verjährt sie auch nach 30 Jahren nicht endgültig. Wenn zwischendurch ein Vollstreckungsversuch unternommen wurde, laufen die 30 Jahre wieder neu. Aussitzen lohnt sich also nicht. Die 30 Jahre sollen nur sicherstellen, daß nicht nach 30 Jahren ohne (!) jegliche Handlung plötzlich der Gläubiger da steht und Geld will.

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