BITTE LESEN: Ich habe diesen post auch irrtuemlicherweise im Forum Bankenrecht geposted, weiss aber leider nicht wie man den Eintrag loescht.
Ich bin vor etwas 10 Jahren, nicht ganz ohne ein paar Schulden zu hinterlassen, aus Deutschland weggezogen. Ich erwaege nun zurueckzukehren, mache mir allerdings Sorgen dass ich Schwierigkeiten wegen eines eventuellen negativen Schufaeintrages bekommen koennte.
In erster Linie schulde ich dem Bafoeg Amt 3000 Euro. Ich glaube mich auch an eine Kontoueberziehung in Hoehe von etwa 1000 Euro bei der Deutschen Bank zu erinnern, ein Betrag mit dem ich damals den Umzug finanziert habe. Ich bin mir aber nicht ganz sicher.
Ziemlich sicher bin ich mir allerdings, dass das Bafoeg Amt von dem ausstehenden Betrag in meiner Abwesenheit nicht abgelassen hat, da mich meine Mutter immer mal wieder darauf hingewiesen hat, dass das Amt bei ihr nach meinem Aufenthaltsort nachgefragt habe. Meine Universitat im Ausland wurde sogar vor 5 Jahren oder so mal von denen in gebrochenen Englisch angeschrieben, mit der Information dass ich dem Bafoeg Amt via dem Bundesverwaltungsamt 3000 Euro schulde und der Nachfrage ob ich die Gesuchte sei. Ja genau, jemand hat dort meine Akte ueber die letzten 10 Jahre immer mal wieder ganz oben auf seinem Abarbeitungsstapel wiedergefunden und hat dann das Internet nach mir durchsucht und zweifelhafte, potenziell gegen das Datenschutzgesetz verstossende Briefe verfasst. Der letzte Versuch mich ueber meine Mutter zuerreichen ist in etwa 2 Jahre her (so weit ich weiss).
Zu meiner Frage, ich bin gewahr dass ein negativer Schufaeintrag mir das Mieten einer Wohnung in D sehr schwer machen koennte. Ich habe gehoert dass Schufaeintraege nach 7 Jahren geloescht werden muessen. Waere das potenziell auch wahr fuer das ausstehende Bafoeg? Ich wuerde mich natuerlich in der Zukunft mit dem Bafoegamt in Kontakt setzen und eine Rueckzahlung vereinbaren. Meine Sorge ist allerdings dass das Bundesverwaltungsamt in meiner Abwesenheit einen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid erlassen hat der juenger als 3 Jahre ist.
Es waere natuerlich gut, wenn ich einfach Einblick in meine Schufa Akte haben koennte, allerdings sieht es so aus als waere das nicht ohne Komplikationen moeglich aus dem Ausland ohne Personalausweis.
Ich waere sehr dankbar fuer jedwede konstruktive Ratschlaege.
P.S.: meine lange Abwesenheit aus D erklaert auch mein durchwachsenes deutsch. Ich bitte um Nachsicht.
Potenzieller Schufaeintrag + Ruckkehr nach D nach 10 Jahren im Ausland
12. April 2017
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Frage vom 12. April 2017 | 15:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Potenzieller Schufaeintrag + Ruckkehr nach D nach 10 Jahren im Ausland
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#1
Antwort vom 12. April 2017 | 16:54
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Ich habe gehoert dass Schufaeintraege nach 7 Jahren geloescht werden muessen.
Nö. Müssen sie nicht. Wo auch immer du das gehört hast, das stimmt schlichtweg nicht.
Negativ-Einträge bleiben sogar potentiell ewig drin, wenn beispielsweise stetig neue Salden mitgeteilt werden und nicht aktiv vom Schuldner beispielsweise "Verjährung" gemeldet wird.
.
Zitat:Meine Sorge ist allerdings dass das Bundesverwaltungsamt in meiner Abwesenheit einen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid erlassen hat der juenger als 3 Jahre ist.
Auch hier sind die 3 Jahre irrelevant. Denn Titel sind mindestens (!) 30 Jahre vollstreckbar bzw. verjähren nach frühestens 30 Jahren.
Schulden aus in Verzug gesetzten Verbraucherkrediten verjähren nach 13 Jahren zum Jahresende, sofern nicht tituliert. Die Frist ist also auch noch nicht erreicht.
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